Vergleichende Werbung

[engl.: comparative advertising]

Bei vergleichender Werbung wird unmittelbar oder mittelbar ein Mitbewerber oder dessen Ware bzw. Dienstleistung erkennbar gemacht. In Deutschland ist die vergleichende Werbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt und seit 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese sind u. a.: Der Vergleich darf nicht irreführend sein. Die Ware oder Dienstleistung muss vergleichbar sein. Der Vergleich muss objektiv sein und sich auf relevante, typische und nachprüfbare Eigenschaften beziehen. Der Vergleich darf nicht zu Verwechselungen zwischen dem Werbenden und Mitbewerbern führen. Der Mitbewerber, sein Angebot und seine Marken dürfen im Vergleich nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden. Insgesamt ist vergleichende Werbung ein wirtschaftsrechtlich sensibles Gebiet.

 

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