Datenschutz
[engl.: data protection]
Ziel der Marktforschung ist es, den Kunden, seine Einstellungen und sein Verhalten im Ganzen und in Subgruppen zu untersuchen, nicht aber Daten von Einzelpersonen zu ermitteln. Datenschutz bedeutet in der Marktforschung insbesondere, dass die Befragungsergebnisse von den Namens- und Adressinformationen der Befragten streng zu trennen sind, so dass im Nachhinein keine Zuordnung der Befragungsergebnisse zu konkreten Personen möglich ist. Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt. Für Erhebungen im Internet ist neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) relevant, da es den Datenschutz im Rahmen der individuellen Nutzung von Online-Angeboten behandelt. Im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz, berücksichtigt das TDDSG die Spezifika des Internets. Nutzungsprofile (z.B. Informationen darüber, welche Informationen wie oft und wann abgerufen werden) zum Zwecke der Marktforschung oder auch der bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots dürfen nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden oder wenn der Nutzer anonym bleibt. Ein Zusammenführen mit den Daten des Pseudonymträgers ist nicht erlaubt. Insgesamt gelten auch für die Online-Marktforschung die gleichen gesetzlichen und standesrechtlichen Vorgaben wie in der „traditionellen“ Marktforschung (vgl. Richtlinien; ADM, BVM; ASI).