Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Wortverdreher können peinlich sein

Zum Beispiel, wenn man folgende Nachricht von der Arbeit an seine Frau schickt. „Hallo Schatz, warte nicht mit dem Essen auf mich. Ich muss noch mit dem Chef zum petting.“ - „Spinnst Du?“ – „Oh sorry, ich meinte zum Meeting.“ Die Wortvorschläge machen im Kontext oft keinen Sinn und sie können auch peinlich werden. Da kann aus evakuieren ejakulieren werden, aus Arche Noah Asche Noch, aus dir absagen dir bärchen, aus geschlagen geschlafen und aus gemerkt genervt. Leider kann man sich auf die falschen Vorschläge noch nicht einmal verlassen, weil jedes Handy neue Worte lernt und seine Vorschläge vom Nutzer abhängig macht. Deswegen ist eine Kontrolle unverzichtbar. Das ist vor allem bei E-Mails wichtig, die anders als SMS auch für offizielle Korrespondenz genutzt werden.
Rechtliche Relevanz von Wortverdrehern
Ob Wortverdreher rechtliche Relevanz haben ist eine Frage des Einzelfalls. In der Regel dürften sie einfach als „Verschreiber“ zu werten sein, die keine Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn sie beleidigend sind und sich ein Empfänger dadurch mehr als auf den Schlips getreten fühlt, sind sie aber trotzdem dem Absender als Aussage zuzurechnen. Schließlich muss er prüfen, was er verschickt und er löst ja auch den Sendevorgang aus. Hier müsste man zumindest nachweisen, warum die Aussage ein Versehen ist.
Schreibhilfen abstellen?
Man kann Schreibhilfen natürlich abstellen. Bei IOS geht das unter Einstellungen, Allgemein, Tastatur. Bei Android muss man Einstellungen, Sprache und Eingabe, Tastatur, Autokorrektur, Aus klicken. Wer das nicht möchte, der kann unter seine Nachrichten natürlich auch einen erklärenden Standardzusatz schreiben. „Lieber Empfänger. Ich weiß, dass ein Meeting kein Petting ist und Evakuieren nichts mit Ejakulieren zu tun hat. Solche oder ähnliche Verdreher sind unbeabsichtigt. Bitte rechnen Sie sie mir nicht zu und wenden sich an den Programmierer meiner Autokorrekturvorschläge.“
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