Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Werde süchtig und lass Dich abzocken!

In-App-Käufe erlauben Einkäufe auf dem Smartphone ohne Passwort. Sie sind für mache Anwendungen unerlässlich. Bei Handys, die auch Kinder nutzen, sollte man sie besser deaktivieren.

Screenshot Dorfleben: Schwartmann
Online-Spiel "Dorfleben" (Screenshot: Schwartmann)

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Kinder lieben es am Handy zu daddeln, also zu spielen. Wer will ihnen das verdenken und es macht auch keinen Sinn, es ihnen zu verbieten. Es gehört in unsere Zeit, dass Kinder den Umgang mit moderner Technik lernen, wie zu früherer Zeit den mit Laubsäge und Feuerstein. Sie begreifen die Logik in den Apps schnell und ihre Finger flitzen wieselflink über die Touchpads. Das ist die Basis für Morgen, wenn sie zum Beispiel als Ärzte auf dasselbe Geschick angewiesen sind. Sie werden dann Sonden und andere Mikrogeräte durch unsere Körper bewegen, um Heilbehandlungen vorzunehmen und sie werden das Verständnis für die Spiele brauchen, um neue Programme zu entwickeln. 

Handyspiele (ver)locken 

Aber auch diese Medaille hat zwei Seiten. Wenn Kinder im Netz spielen, geraten sie schnell in Gefahr, sich wie Süchtige zu verhalten. Spiele wie Angry Birds locken sie mit Drohungen wie diesen zum Spielen, die als SMS auf dem Smartphone-Bildschirm erscheinen: „Terence ist mürrisch. Er weiß, dass Du länger nicht gespielt hast. Komm zurück!“ Widerlich sind auch Appelle an das Wir-Gefühl, das in der Welt der durch Onlinespiele vernetzen Kinder besonders angesprochen wird: „Lass uns nicht betteln“ – verzweifelte Worte von Vögeln und Schweinen! Welches Kind lässt schon gern seine Freunde im Stich? 

Echtes Geld für virtuelle Güter

Wer nicht acht gibt, wird beim Zocken auch abgezockt. Und zwar nicht von den Mitspielern, sondern vom Anbieter des Spiels, wie bei dem Spiel "Dorfleben". Sogenannte In-App-Käufe erlauben es, dass man ohne Eingabe des für Käufe normalerweise nötigen Passwortes virtuelle Güter wie Tierfutter gegen wahres Geld eintauscht. Diese Rechtsgeschäfte mit Kindern sind entweder nichtig, oder bedürfen zur Wirksamkeit bis zur Volljährigkeit einer Genehmigung der Eltern. Immer-hin. Dennoch kann man nur viel Spaß bei der Durchsetzung der Forderung wünschen.

Wie wäre es mit Klartext 

Kurz gesagt: Wie vorsichtig man im Angesicht von Kindersucht und Abzocke sein muss, versteht man gleich, wenn man die Botschaften aus dem Netz in Klartext übersetzt: „Vertraue nicht Deinen Eltern, sondern uns Vögeln und Schweinen. Lass Dich hinters Licht führen, werde süchtig und lass Dich dann ordentlich von uns aussaugen und abzocken.“

 

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