Die F.A.Z. berichtet von einer Rüge, die offiziell noch nicht existiert Wer ist der Whistleblower beim Beschwerdeverfahren gegen Civey?

„Wer oder was ist hier repräsentativ?“ lautete der Beitrag der Volontärin Johanna Christner, der am Freitag, den 4. September 2020 in der F.A.Z. veröffentlicht wurde. Darin geht es um das Berliner Start-up Civey. Erwähnt werden darin u.a. die 2018er Beschwerde von Forsa, Forschungsgruppe Wahlen und Infas beim Presserat wegen einer Umfrage zur Erdogan-Affäre der deutschen Fussballer Özil und Gündogan, die der Presserat damals als presseethisch unbedenklich einstufte. Ausführlich zitiert werden auch Vorwürfe, die bereits in einem Artikel der taz mit dem Titel „Repräsentativ daneben?" vom 26.9.2018 beschrieben wurden. Gut recherchiert und zusammengefasst, aber wenig, was nicht bereits bekannt war.
Neu darin war allerdings die Nachricht, dass der Rat der deutschen Markt- und Sozialforschung eine Rüge gegen Civey ausgesprochen hätte:
„Civey kam dabei in der vergangenen Woche wenig glimpflich weg – und erhielt vom Rat eine Rüge. Das Schreiben liegt der F.A.Z. vor. Demnach verstoße Civey gegen die strikte Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung. Darüber hinaus sieht der Rat einen Verstoß gegen seine Richtlinie für Online-Befragungen, spricht außerdem von einem nicht vorhandenen „Einsichtsbewusstsein“ des Start-ups und stellt fest, dass Civey dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung erheblichen Schaden zufüge“ (F.A.Z., 4.9.2020, Seite 13).
Diese Rüge lässt sich überraschenderweise nicht auf der Website des Rates finden, der auf seiner Website dafür einen eigenen Navigationspunkt Aktuelle Rügen bereit hält. Dort findet sich lediglich die Rüge gegen PLANETEO RESEARCH GROUP und die TLG TRAVEL GROUP LLC vom Juni diesen Jahres. Auch gab es bislang keine Pressemitteilung, die im Fall einer Rüge normalerweise an die Medien versendet wird.
„Es ist nicht richtig, dass Civey eine Rüge erhalten hat“

Weiter sagt er „Um es mit einer Analogie zu sagen: In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Solange die Beschwerde nicht abschließend beschieden ist, ist Civey unschuldig. Die Veröffentlichung ist ja ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Teil der Sanktionen. Durch die frühzeitige Veröffentlichung ist es so, als ob ein noch nicht rechtskräftig Verurteilter schon einmal bestraft wird.“
Wer hat den Fall an die F.A.Z. durchgesteckt?
Wie der Fall zur F.A.Z. kam, ist ungeklärt. Eigentlich kommen nur drei Parteien dafür in Frage: Forsa als Beschwerdeführer, Civey als beschuldigte Instanz und die Beschwerdekammer 1, die den Fall für den Rat der deutschen Marktforschung behandelt hat. Raimund Wildner schließt die Möglichkeit aus, dass die Mitglieder der Beschwerdekammer die Informationen an die F.A.Z. weitergegeben haben: „Dass der Vorgang nicht durch die Kammermitglieder an die FAZ durchgesteckt wurde, da bin ich mir absolut sicher. Alle Mitglieder der Beschwerdekammern haben sich schriftlich auf Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe ist in der Vergangenheit auch noch nie passiert.“.

Um was geht es bei dem Beschwerdeverfahren?
Offen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt auch, um was es bei dem Beschwerdeverfahren genau geht. Im Artikel der F.A.Z. wird ein ganzer Bauchladen genannt: Qualität & Repräsentativität, das Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung, sowie Verstöße gegen die Online-Richtlinie und das Trennungsgebot zwischen Marketing und Marktforschung. Dazu Raimund Wildner: „Das Beschwerdeverfahren hat mit dem Thema Qualität und Repräsentativität überhaupt nichts zu tun. Es geht u.a. um das Trennungsgebot zwischen Marketing und Marktforschung.“
11.9. Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung berichteten wir von "vertraulichen Dokumenten", die an die F.A.Z. durchgesteckt wurden. Wir wurden darauf hingewiesen, dass dies nicht korrekt ist, sondern die Dokumente lediglich "nicht-öffentlich" sind. Deshalb wurde der ursprüngliche Artikel an drei Stellen angepasst.
/hg
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