Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Wann sind Ausweiskopien zulässig?


Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Eine Methode, seinen computerlesbaren Personalausweis datensicher zu machen, sorgte kürzlich am Flughafen in Frankfurt für Aufsehen. Der Ausweis eines Reisenden war nicht mehr lesbar, weil er ihn in der Mikrowelle  erhitzt hatte. So etwas ist keine gute Idee. Schließlich kann das Verändern amtlicher Ausweise mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Man darf es mit dem Datenschutz also nicht übertreiben.

Wem gehört mein Pass?

Unabhängig davon ist Datenschutz bei Ausweisen aber ein Thema. Wer beim Ausleihen von Schlittschuhen oder einem Mietwagen mal eben den Ausweis zum Kopieren abgeben soll, muss wissen: Das bloße Kopieren von Personalausweis oder Reisepass ist grundsätzlich nicht erlaubt. Man darf sie nur fotokopieren, also auch mit dem Handy abfotografieren, wenn das zur Identifikation einer Person erforderlich ist. Zur Identifikation reicht es aber in aller Regel aus, sich den Ausweis zeigen zu lassen und eine Notiz über die Identität des Gegenübers zu machen. Das gängige Ausweise-Sammeln als "Pfand" dient nicht der Identifikation. Das ist nicht Sinn der Sache. Zumal Personalausweis und Reisepass gar nicht dem Inhaber des Ausweises, sondern der Bundesrepublik Deutschland gehören.

Ausweiskopien sind nur ausnahmsweise erlaubt

Wer einen Dienstwagen fährt, sollte sich allerdings nicht mit dem Arbeitgeber anlegen, wenn er eine Kopie vom Führerschein verlangt. In diesem Fall ist kopieren zulässig und es muss in gewissen Abständen geschehen, um zu überprüfen, ob der Mitarbeiter noch einen gültigen Führerschein hat. Das kann man per Kopie mit aktuellem Datum nachweisen.

 

Diskutieren Sie mit!     

Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!

Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.

Anmelden

Weitere Highlights auf marktforschung.de