Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Vom Mitarbeiter das Handy leihen

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Sollte man als Chef davon profitieren, dass Mitarbeiter ihre privaten Gegenstände für die Arbeit nutzen? Eher doch wohl nicht. Arbeitsmittel stellt in der Regel der Arbeitgeber zur Verfügung. Beim Smartphone ist das häufig anders. Warum auch nicht? Man hat ja ohnehin von Smartphone bis zum Notebook jede Menge mobile Endgeräte und die kennt man schließlich am besten. Der Chef freut sich, denn er muss nicht schulen und sich bestenfalls an den Kosten für die Anschaffung oder an den laufenden Kosten beteiligen. Man kann mit Smartphone & Co. prima mobil arbeiten und aus der Freizeit mal eben Mails erledigen.
Berufliche Nutzung privater Handys ist praktisch…
Sollte man nicht dennoch besser ein Handy des Arbeitgebers nutzen? Das ist doch unnötig und lästig. Wer hat schon gerne ständig zwei Handys dabei? Die dienstliche Nutzung privater Geräte – neudeutsch Bring your own device – hat für Beschäftigte auch noch andere Vorteile – nämlich dann, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber im Clinch liegen. Weil das Gerät dem Mitarbeiter gehört, kann der Chef es nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht heraus verlangen. Das ist dann misslich für, wenn sich auf dem Handy geschäftlichen Daten des Unternehmens befinden. Die muss der Arbeitnehmer freiwillig herausgeben. Weigert er sich mit der Begründung, dass die Kontaktdaten der Geschäftspartner mittlerweile auch private Bedeutung für ihn haben, dann hat der Arbeitgeber dazu kein Recht.
… aber rechtlich risikoreich
Löscht der Chef die Daten auf seinem Server und damit zugleich auf dem Handy des Mitarbeiters, macht er sich wegen Datenveränderung strafbar. Das gleiche gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter ein Gerät verliert und der Arbeitgeber gegen dessen Willen alle Daten löschen will, weil er den Zugriff Dritter verhindern möchte. Gerade dann, wenn berufliche und private Daten auf dem Gerät nicht getrennt verfügbar gehalten werden, kann man in der Regel nur alles löschen. Das ist dem Arbeitgeber im Verhältnis zum Arbeitnehmer zwar verboten. Er muss aber unter Umständen aufgrund der Verpflichtung gegenüber seinen Geschäftspartnern löschen. Schließlich haben Mitarbeiter häufig jede Menge Betriebsgeheimnisse in den Mails.
Trennung zwischen privaten und dienstlichen Geräten ist wichtig
Ganz davon abgesehen ist es im Kündigungsschutzprozess, wenn es um die Arbeitszeiten geht, ein wichtiger Hinweis, dass Sie in der Freizeit immer fleißig Mails bearbeitet und damit Überstunden gemacht haben. Wenn Mitarbeiter eigene Geräte nutzen, muss das arbeitsrechtlich sorgfältig geregelt werden. Alles in allem sollte Ihr Chef es sich gut überlegen, ob er Ihnen nicht doch besser ein Handy zur Verfügung stellt. Das ist – wenn es darauf ankommt – für ihn einfacher und sicherer.
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