Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Überwachung von Arbeitsplätzen ist meist verboten
In der vernetzten Welt muss man sich auch im Berufsleben immer öfter vernetzen. Vorgesetzte und Kollegen wissen über das Netz oft, ob und woran wer gerade arbeitet. Dann, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht auf Zack ist, oder wenn er in kleinen Unternehmen ganz fehlt, wird bisweilen auch überwacht. In vielen Unternehmen hängen Videokameras.
Videokameras helfen Straftaten aufzuklären
Die helfen Straftaten am Arbeitsplatz aufzuklären. Sie können aber auch zum Überwachen der Mitarbeiter missbraucht werden. So können routinemäßig Bewegungsprofile über GPS erstellt werden. Man kann prüfen, ob ein Mitarbeiter sich gerade zu lange eine Auszeit nimmt. Manche Unternehmen verlangen sogar, dass Mitarbeiter sich über Profile permanent um Projekte bewerben müssen. "Ich bin nicht ausgelastet. Was gibt es zu tun?" So lautet das Motto.
Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung
Produktivität ist gut und Einsatz für die Firma kann jeder Chef zu Recht verlangen. Wenn der Einsatz aber permanent elektronisch überwacht wird, dann verstößt das gegen die Regeln des Beschäftigtendatenschutzes. Das Datenschutzrecht erlaubt auch Nacktscanner am Betriebstor und Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur in besonderen Ausnahmefällen. Wer einen Geldtransporter fährt muss mehr Überwachungsdruck im Job hinnehmen, als jemand der als Hotelpersonal in öffentlichen Hotelbereichen permanent gefilmt wird. Ist man im Beruf dauerhafter Beobachtung ausgesetzt, sollte man sich fragen, ob das Unternehmen die Kontrollen für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses braucht. Ist das nicht der Fall, sind sie häufig rechtswidrig.
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