Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Überwachung von Arbeitsplätzen ist meist verboten

Auch die Arbeitswelt ist vernetzt. Wenn man dort überwacht wird, erzeugt das nicht nur Druck. Es ist auch oft verboten.

In der vernetzten Welt muss man sich auch im Berufsleben immer öfter vernetzen. Vorgesetzte und Kollegen wissen über das Netz oft, ob und woran wer gerade arbeitet. Dann, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht auf Zack ist, oder wenn er in kleinen Unternehmen ganz fehlt, wird bisweilen auch überwacht. In vielen Unternehmen hängen Videokameras.

Videokameras helfen Straftaten aufzuklären

Die helfen Straftaten am Arbeitsplatz aufzuklären. Sie können aber auch zum Überwachen der  Mitarbeiter missbraucht werden. So können routinemäßig Bewegungsprofile über GPS erstellt werden. Man kann prüfen, ob ein Mitarbeiter sich gerade zu lange eine Auszeit nimmt. Manche Unternehmen verlangen sogar, dass Mitarbeiter sich über Profile permanent um Projekte bewerben müssen. "Ich bin nicht ausgelastet. Was gibt es zu tun?" So lautet das Motto.

Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung

Produktivität ist gut und Einsatz für die Firma kann jeder Chef zu Recht verlangen. Wenn der Einsatz aber permanent elektronisch überwacht wird, dann verstößt das gegen die Regeln des Beschäftigtendatenschutzes. Das Datenschutzrecht erlaubt auch Nacktscanner am Betriebstor und Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur in besonderen Ausnahmefällen. Wer einen Geldtransporter fährt muss mehr Überwachungsdruck im Job hinnehmen, als jemand der als Hotelpersonal in öffentlichen Hotelbereichen permanent gefilmt wird. Ist man im Beruf dauerhafter Beobachtung ausgesetzt, sollte man sich fragen, ob das Unternehmen die Kontrollen für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses braucht. Ist das nicht der Fall, sind sie häufig rechtswidrig.

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

 

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  1. C. am 13.04.2016
    Wie ist eigentlich die permanente (verdachtsunabhängige) Kontrolle der elektronischen Kommunikation, bzw. des gesamten Arbeitsplatzes zu werten? Es kommt immer häufiger (und viel häufiger als Videoüberwachung) vor, dass Arbeitgeber persönliche E-Mail-Adressen (also vorname.nachname@firma.de) permanent durchsehen (oder noch schlimmer: überwachen lassen) oder ein Screenshot-Tool regelmäßig die Aktivitäten des Arbeitnehmers dokumentiert. Wir konnten nicht mal ein Geburtstagsgeschenk für den Chef so organisieren. Und ein Satz wie "Der PC ist nicht für private Benutzung freigegeben." beinhaltet nicht im Mindesten die Aufklärung über solche Praktiken. Wie sind solche Maßnahmen einzuschätzen?
  2. Dorothee Ragg am 19.04.2016
    Mit der Frage: "Darf der Arbeitgeber das Surfverhalten der Mitarbeiter kontrollieren?" setzte sich die Kolumne vom 30. September 2015 auseinander: http://www.marktforschung.de/hintergruende/recht/marktforschung/darf-der-arbeitgeber-das-surfverhalten-der-mitarbeiter-kontrollieren/

    Redaktion marktforschung.de

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