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Über Edward Snowden und den Datenschutz aus europäischer und US-amerikanischer Sicht

Prof. Dr. Franziska Boehm, Universität Karlsruhe
marktforschung.de: Frau Boehm, in Deutschland gilt der Datenschutz traditionell als höchst schützenswertes Gut, woran liegt das Ihrer Einschätzung nach?
Franziska Boehm: Die besondere Sensibilität Deutschlands in diesem Rechtsbereich hat vor allem historische Gründe. Die Erfahrung mit zwei diktatorischen Regimen, die unter anderem durch die Bespitzelung ihrer Bürger und akribische Aktensammlungen furchtbare Dinge angerichtet haben, ist noch präsent und erklärt die Aufmerksamkeit, die diesem Thema gewidmet wird. Deswegen wird auch der Schutz der Privatsphäre vor dem Eingreifen des Staates als besonders schützenswertes Gut und als Voraussetzung für die Ausübung demokratischer Rechte angesehen. Ohne einen privaten Raum ist demokratische Partizipation nicht möglich.
marktforschung.de: Datenschutz steht in den USA im Vergleich zur EU nicht sehr hoch im Kurs, ich denke hier etwa an die Tatsache, dass es keine mit der EU vergleichbare Datenschutzbehörde gibt. Können Sie uns die wichtigsten Unterschiede bitte kurz skizzieren?
Franziska Boehm: Der größte Unterschied ist sicherlich, dass Datenschutz in Europa grundrechtlich verankert ist und es in den USA einen sektoralen Schutz gibt, der sich vornehmlich an US-Bürger richtet. Es gibt große strukturelle Unterschiede, die sich in einer anderen Form der Aufsicht und auch der Vor- und/oder Nachsorge zeigen. So ähnlich wie im Verbraucherschutzrecht wird in den USA auch im Datenschutzrecht eher eingegriffen, wenn es schon einen Vorfall gegeben hat, also in der Nachsorge, wohingegen in der EU versucht wird, einen Sachverhalt rechtlich klar zu regeln, bevor er eintritt, was der Vorsorge entspricht.
Erhöhte Sensibilität für Datenschutz
marktforschung.de: Stichwort "Allmacht USA" im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz – wie ordnen Sie die Vormachtstellung der USA diesbezüglich ein?
Franziska Boehm: Ich würde nicht sagen, dass die USA eine Vormachtstellung im Bereich Datenschutz haben. Dort sind allerdings viele der entscheidenden Internetkonzerne wie Google, Facebook und Co ansässig, deren Geschäftsmodelle auf der Auswertung der Daten ihrer Kunden basieren und deren Vorstellung von Datenschutz nicht immer mit den europäischen Rechtsvorgaben einhergeht.
marktforschung.de: Inwiefern denken Sie, haben die Enthüllungen durch Edward Snowden zu einer erhöhten Sensibilität der US-Amerikaner in Bezug auf das Thema Datenschutz geführt?
Franziska Boehm: Die Sensibilität ist sicherlich höher als vor den Enthüllungen. Allerdings scheinen sich die Bemühungen den Datenschutz weiterauszubauen in den USA vor allem auf US-Amerikaner zu beschränken. Das wird zum Beispiel in dem erst kürzlich verabschiedeten Freedom Act deutlich, der den Schutz von US-Amerikanern vor geheimdienstlichem Zugriff auf die Daten der Internetkonzerne erhöht, jedoch die Voraussetzungen für den Zugriff auf andere Daten, zum Beispiel auf die von Europäern, nur geringfügig ändert.
marktforschung.de: Schon während Ihres Studiums haben Sie sich mit dem Austausch von Daten zwischen der EU und USA beschäftigt – was hat sich aus juristischer Perspektive in den vergangenen Jahren geändert?
Franziska Boehm: Die Sensibilität für das Thema hat auf beiden Seiten stark zugenommen. Dazu hat nicht nur Edward Snowden beigetragen, sondern auch die Maßnahmen, die von den USA nach dem 11. September getroffen wurden und denen viele EU-Datenschützer kritisch gegenüberstehen.
marktforschung.de: Barack Obama unterzeichnete kürzlich den "Judicial Redress Act" – was bedeutet das für Europa, wie ordnen Sie dieses Gesetz ein?
Franziska Boehm: Das Gesetz hat einen sehr beschränkten Anwendungsbereich und erklärt bestimmte Rechtsbehelfe aus dem "Privacy Act" der USA auch für Europäer anwendbar. Es gilt allerdings nur für Daten, die unter einem bestimmten Abkommen, dem sogenannten "Umbrella Agreement", das den polizeilichen und justiziellen Datenaustausch zwischen den USA und der EU regelt, ausgetauscht werden. Auch ist es auf EU-Bürger und ganz bestimmte, im Abkommen genannte Behörden, beschränkt. Als einen großen Wurf kann man es deswegen nicht bezeichnen.
Ziel erreicht?
marktforschung.de: Wie sehen Sie das neue Privacy-Shield-Abkommen? Ist damit aus europäischer Sicht endlich das langersehnte Ziel erreicht oder geht das Abkommen im Gegenteil noch nicht weit genug?
Franziska Boehm: Das Abkommen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es nur wenige konkrete Verbesserungen. Zu 80 Prozent wiederholt es in vielen Worten nur das, was es bisher im Rahmen von Safe Harbor auch gab. Neu ist insbesondere eine Ombudsstelle, die in Streitigkeiten als Ansprechpartner für EU Datenschutzbehörden dienen soll. Sie ist allerdings ohne konkrete Durchgriffsbefugnisse ausgestattet und nicht mit einer Datenschutzbehörde nach europäischem Verständnis vergleichbar.
Im Bereich der Datenweitergabe an Geheimdienste führt das Abkommen viele interne Regeln auf, die aus europäischer Sicht schwer zu überprüfen sind. Leider gibt es auch keine Sunset-Klausel für dieses Abkommen, so dass es wohl wieder solange in Kraft bleiben wird, bis es geändert oder aufgehoben wird. Immerhin gibt es jetzt regelmäßige Überprüfungen, ob die Vorschriften des Abkommens auch eingehalten werden. Auch haben die Datenschutzbehörden nach dem Schrems-Urteil des EuGH mehr Macht erhalten und könnten bei groben Verstößen einen Datentransfer in die USA unterbinden.
marktforschung.de: Wie schätzen Sie die Situation langfristig ein: wird sich eher die EU den USA annähern in Bezug auf datenschutzrechtliche Vorgaben oder umgekehrt?
Franziska Boehm: Ohne gegenseitige Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft wird es auf beiden Seiten nicht funktionieren. Die USA müssten allerdings auch die Entwicklung in der EU in den vergangenen Jahren berücksichtigen und bereit sein, Urteile des höchsten europäischen Gerichts zu akzeptieren. Auf der anderen Seite darf dagegen auch nicht erwartet werden, dass das europäische Rechtssystem zu 100 Prozent auf ein anderes Land übertragen werden kann.
Das Interview führte Dorothee Ragg.
Lesen Sie in Kürze im marktforschung.dossier eine Einordnung des Privacy-Shield-Abkommen von unserem Rechtskolumnisten Prof. Rolf Schwartmann.
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