Mindestlohn in der Marktforschung Tschüss Generation Praktikum?

Seit 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG): Seitdem müssen Arbeitgeber ihren Angestellten bundesweit und in allen Branchen einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren laut Bundesarbeitsministerium von dem neuen Gesetz. Gewerkschaften, Unternehmer und Arbeitgeberverbände haben lange und intensiv darum gerungen. Nun ist er da: Als Instrument für mehr soziale Gerechtigkeit gedacht, konfrontiert er einige Branchen und Berufsgruppen mit neuen Fragen und Problemen. Hohe bürokratische Hürden, Ressourcenprobleme, Diskriminierung bestimmter Berufsgruppen, steigende Personalkosten, hetzen die Kritiker. Als wirksames Instrument zum Schutz vor Lohndumping sehen ihn seine Befürworter. Doch wer hat nun Recht? Und vor allem: Welche Bedeutung hat der Mindestlohn für die Marktforschungsbranche?


Für marktforschung.de berichtet Eva Hammächer

"Jobkiller", "Bürokratie-Monster", "soziales Trostpflaster" oder "eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften der Nachkriegsgeschichte"? Der gesetzliche Mindestlohn spaltet die Geister und erhitzt die Gemüter – vor und nach seiner Einführung. Während sich Geringverdiener seit Jahresanfang über mehr Geld auf dem Konto freuen, klagen Arbeitgeber über steigende Kosten, höheren bürokratischen Aufwand sowie Unsicherheiten bei Gesetzesauslegung und Rechtssicherheit.

Niedriglöhner: Schlecht ausgebildet, weiblich, jung, teilzeitbeschäftigt

Mehr Lohngerechtigkeit – so lautet das Ziel des gesetzlichen Mindestlohns. Vollbeschäftigte sollen in der Lage sein, ihre Existenz zu sichern, ohne sie mit Sozialleistungen der Arbeitsagentur aufstocken zu müssen. Doch wer arbeitet eigentlich im Niedriglohnsektor? Nach Erkenntnissen des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen ist am häufigsten von Niedriglöhnen betroffen, wer keinen Berufsabschluss hat. Darüber hinaus sind Niedriglöhner vor allem jung, weiblich und teilzeitbeschäftigt. Man findet sie in Wirtschaftszweigen, die sich regelrecht als Niedriglohn-Branchen etabliert haben: dazu zählen beispielsweise das Taxi-Gewerbe, das Friseur-Handwerk, Straßen- und Gebäudereiniger, das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Einzelhandel oder auch Call-Center.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Doch das Gesetz vom 11. August 2014 macht Ausnahmen: Dazu gehören Auszubildende, Ehrenamtliche, Selbstständige sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit. Praktikanten haben grundsätzlich einen Anspruch auf Mindestlohn, doch das Gesetz sieht auch hier vier Ausnahmen vor, die den Arbeitgeber von der Zahlung des Mindestlohns befreien: Darunter fallen Pflichtpraktika, die aufgrund von Ausbildungs- oder Studienordnungen vorgeschrieben sind. Orientierungs-Praktika vor der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung sind bis zu einer Dauer von drei Monaten vom Mindestlohn befreit – vorausgesetzt der Praktikant hat noch keinen Studienabschluss und auch noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das gilt ebenfalls für freiwillige Praktika, die begleitend zu Studium oder Ausbildung absolviert werden. Dauert ein solches Praktikum länger als drei Monate, so fällt es komplett unter den Mindestlohn und ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Für Praktika, die der Einstiegsqualifizierung oder der Berufsausbildungsvorbereitung dienen, wird ebenfalls kein Mindestlohn fällig.

"Das Praktikum ist tot"

Insbesondere die Regelungen für Praktikanten lösten eine Welle der Empörung vor allem in der Kommunikationsbranche aus, die bekanntermaßen viele Praktikanten beschäftigt und nicht gerade für gute Bezahlung berühmt ist: "Das Praktikum ist tot", zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung Florian Haller, Chef der Münchner Werbeagentur Serviceplan, im Gespräch zum Thema Mindestlohn. Laut Herbstmonitor 2014 des Gesamtverbands Kommunikationsagenturen (GWA) waren 70 Prozent der befragten Agenturen der Meinung, dass der Mindestlohn ein funktionierendes System für Berufs- und Quereinsteiger gefährde. Denn jetzt müssten Vollzeit-Praktikanten statt 300 bis 600 Euro pro Monat knapp 1.400 Euro verdienen. Doch wer soll das bezahlen? "Ich beende das Modell der Generation Praktikum", zitiert Die Welt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Eigentlich ein lobenswertes Vorhaben, aber stehen die vermeintlichen Gewinner vielleicht am Ende als Verlierer da? Wird aus der "Generation Praktikum" jetzt die "Generation zu teuer", wie das Medienmagazin der journalist schreibt?

Marktforschungsbranche: Probleme bei der Nachwuchsrekrutierung

Auch die Markt- und Sozialforschung beschäftigt viele Praktikanten. Und wie in anderen Branchen gab es auch hier immer wieder Fälle, bei denen eher die billige Arbeitskraft gesucht als die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses angestrebt wurde. "Soweit das Mindestlohngesetz diesbezüglich Abhilfe schafft, ist es zu begrüßen", so der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM) in einer Stellungnahme zum Mindestlohngesetz. "Es ist zugleich aber auch zu befürchten, dass es trotz der verschiedenen gesetzlichen Ausnahmen vom Mindestlohn bei ausbildungsbegleitenden Pflicht- und Orientierungspraktika aufgrund der höheren Kosten bei Überschreitung der Dauer von drei Monaten insgesamt zu einem reduzierten Angebot von Praktika in den Markt- und Sozialforschungsinstituten kommt." Dies würde aus Sicht des ADM die passgenaue Rekrutierung und praxisbezogene Ausbildung des beruflichen Nachwuchses für die Branche erschweren.

HR-Abteilungen müssen umdenken

Die HR-Abteilungen der Marktforschungsinstitute müssen nun umdenken: "Vorher hatten wir Praktikanten, die fünf bis sechs Monate geblieben sind. Jetzt ist die Praktikumszeit auf drei Monate begrenzt und wir stellen auch weniger Praktikanten ein", berichtet Katrin Brüggemann-Helmold, Mitglied der Geschäftsführung bei rc – research & consulting. "Für uns ist es schon so, dass wir fachfremde Praktikanten, die mal reinschnuppern möchten, jetzt eher nicht nehmen. Aus Arbeitnehmersicht ist der Mindestlohn auf jeden Fall eine gute Sache, aber ich bin mir nicht sicher, ob die Praktikanten gut damit bedient sind", so Brüggemann-Helmold. Ein grundsätzliches Problem für die Branche – zumindest im Bereich Research – sieht sie jedoch nicht, denn die Festangestellten in der Marktforschung verdienen in der Regel weit über dem Mindestlohn.

Für Quereinsteiger wird der Weg in die Branche schwieriger

Bei Ipsos ist man in der Praktikantenfrage zu folgendem Ergebnis gekommen: "Praktikanten, die im Rahmen des Studiums oder ihrer Ausbildung ein Praktikum absolvieren möchten, können gesetzeskonform auch länger als drei Monate gegen Praktikanten-Entgelt beschäftigt werden, ohne dass der Mindestlohn fällig wird", berichtet Ilka Sauer, Director Human Resources Germany bei der Ipsos GmbH. Nach Punkt 3 des § 22 MiLoG dürfen Praktikanten "ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat". "Bei der korrekten Interpretation bezieht sich 'solches' nicht auf die Punkte 1 und 2 im Gesetz, sondern auf den Punkt 3", so Sauer. "Demnach kann ich einen Praktikanten, der drei Monate ein Pflichtpraktikum hat und drei Monate ein freiwilliges Praktikum absolviert, auch wie bisher bis zu sechs Monate ohne Mindestlohn nach der herkömmlichen Praktikanten-Entlohnung beschäftigen, sofern das Praktikum ausbildenden Charakter hat." Die Rücksprache mit Arbeitsrichtern ergab, dass diese Interpretation nach heutigem Stand völlig rechtskonform sei. "Wir handhaben das so und können somit auch die meisten der sich bewerbenden oder rekrutierten Praktikanten in diesem Rahmen beschäftigen", berichtet Sauer. Aus ihrer Sicht erschwert das Gesetz jedoch Quereinsteigern aus anderen Studienrichtungen den Weg in die Branche deutlich, da deren Pflichtpraktika ausschließlich in der jeweiligen Fachrichtung erfolgen müssen. Hinzu kommt, dass sich einige Auszubildende im Vergleich zu den Praktikanten benachteiligt fühlen: Sie erhalten das seitens der IHK festgelegte und empfohlene Azubi-Gehalt, das umgerechnet jedoch nicht dem Mindestlohn entspricht, sehen sich aber vom Ausbildungsstatus ähnlich wie Praktikanten.  

Felddienstleister kriegen möglicherweise ein Problem

Nicht nur die HR-Abteilungen sehen sich durch das Mindestlohngesetz mit neuen Herausforderungen konfrontiert, auch die Felddienstleister könnten die Auswirkungen möglicherweise zu spüren bekommen: Viele von ihnen arbeiten mit Freiberuflern und es herrscht seit Jahren Unklarheit darüber, ob diese sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen sind. Wäre dies der Fall, dann könnte dies im Bereich Feld unter Umständen zu Kostensteigerungen führen.

Leider war von den angefragten Felddienstleistern, die mit festangestellten Interviewern arbeiten, keine Stellungnahme zum Thema Mindestlohn zu bekommen.

Mangelnde Flexibilität und Rechtsunsicherheit

Der Felddienstleister abs Marktforschung arbeitet mit freiberuflichen Interviewern, die teilweise sogar über Mindestlohn bezahlt werden. Insofern ist der Mindestlohn für Stefan Ströhle, Geschäftsführer von abs, zumindest kein finanzielles Problem. Er kritisiert jedoch den gestiegenen administrativen Aufwand durch die neuen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei Minijobbern. "Wir sind in Spitzenzeiten deutlich weniger flexibel, was das 'Vortragen' von Stunden auf den nächsten Monat und das 'Wiederabfeiern' angeht", berichtet Ströhle. Ein weiteres Problem sieht er in der Rechtsunsicherheit bei der Beauftragung von Subunternehmern: "Der Auftraggeber haftet, dass auch der letzte Zulieferer noch den Mindestlohn bezahlt. Das ist schlichtweg unpraktikabel. Ich war auf einem Seminar und der referierende Rechtsanwalt hat bei jeder zweiten Frage aus dem Plenum geantwortet, das wird die Rechtsprechung und Rechtspraxis in den nächsten Jahren zeigen. Ich habe noch kein Gesetz erlebt, das handwerklich so schlecht gemacht wurde und keine wirkliche Anleitung und Rechtssicherheit bietet."

"Kein zentrales Problem für die Branche"

Nach den hitzigen Debatten der letzten Wochen stellt die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Gesetzes bis Ostern auf den Prüfstand. Vielleicht müssen auch die Marktforschungsunternehmen erst Erfahrungen sammeln, um die Auswirkungen des Mindestlohns in der Praxis beurteilen zu können. Der Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher (BVM) sieht bisher "kein zentrales Problem für die Branche", so der Vorstandsvorsitzende Dr. Frank Knapp. "Zumindest haben wir diesbezüglich kein konkretes Feedback aus dem Mitgliederkreis." Ob das der vorherrschenden Branchenmeinung entspricht und in einem Jahr noch genauso aussieht, bleibt abzuwarten.

Wünschenswert wäre jedenfalls, wenn am Ende der einheitlich positiv bewertete Grundgedanke des Gesetzes, nämlich Lohndumping vorzubeugen, in der Diskussion um Detailregelungen die Oberhand gewinnen würde.

Mehr zu diesem Thema gibt es auf http://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn/

 

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  1. Michael Krämer am 16.03.2015
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
    Ich kann Ihnen aber versichern, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die "neuen" Vorschriften bei uns erfüllt waren.

    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  2. Markus Meeth am 17.03.2015
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  3. Michael Krämer am 04.08.2016
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
    Ich kann Ihnen aber versichern, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die "neuen" Vorschriften bei uns erfüllt waren.

    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  4. Markus Meeth am 04.08.2016
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  5. Michael Krämer am 18.08.2016
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
    Ich kann Ihnen aber versichern, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die "neuen" Vorschriften bei uns erfüllt waren.

    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  6. Markus Meeth am 18.08.2016
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  7. Michael Krämer am 28.09.2016
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
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    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  8. Markus Meeth am 28.09.2016
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  9. Michael Krämer am 28.09.2016
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
    Ich kann Ihnen aber versichern, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die "neuen" Vorschriften bei uns erfüllt waren.

    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  10. Markus Meeth am 28.09.2016
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  11. Michael Krämer am 28.09.2016
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
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    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  12. Markus Meeth am 28.09.2016
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  13. Michael Krämer am 28.09.2016
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
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    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  14. Markus Meeth am 28.09.2016
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.
  15. Michael Krämer am 05.04.2017
    Guten Tag Frau Hammächer,

    zumindest für die Geschäftsführung der Krämer Marktforschung kann ich feststellen, dass Sie uns als Felddienstleister nicht zu dem Thema angefragt haben.
    Ich kann Ihnen aber versichern, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die "neuen" Vorschriften bei uns erfüllt waren.

    Beste Grüße aus Münster

    Michael Krämer
  16. Markus Meeth am 05.04.2017
    Wir bei QUOVADIS haben uns bereits vor vielen Jahren dafür entschieden, ausschließlich mit Festangestellten zu arbeiten. Seit mehreren Jahren erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn in unseren Teststudios in Köln, München und Hamburg. Eine Entscheidung, die wir zu keinem Zeitpunkt bereut haben.

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