Squeeze-Out-Verlangen an GfK übersandt

Hauptsitz der GfK in Nürnberg (Bild: GfK)
Acceleratio hat die GfK SE nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG aufgefordert, die Hauptversammlung der GfK SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Acceleratio als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (so genannter Squeeze-Out).
Acceleratio und der GfK Verein hielten nach Vollzug des Übernahmeangebots mehr als 75% der Aktien der GfK SE. Darüber hinaus hat Acceleratio gemeinsam mit verbundenen Unternehmen außerbörslich rund 20,9% der Aktien erworben, und es wurden die Aktien des GfK Verein in der Acceleratio Capital N.V. zusammengeführt. Nunmehr hält die Acceleratio Capital N.V. 96,7 % des Grundkapitals der GfK SE und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden auf Grundlage einer noch durchzuführenden Unternehmensbewertung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, teilte das Unternehmen mit. Der Termin für die Hauptversammlung, die den Squeeze-Out-Beschluss fassen soll, wird noch bekanntgegeben.
Acceleratio Capital N.V. ist eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. – kurz "KKR" – beraten werden.
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