Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Speichern in stählernen Wolken

Bei der Nutzung von Clouddiensten muss man wissen, was man tut.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Foto: Dörthe Boxberg)

Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Foto: Dörthe Boxberg)

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

„Willst Du mich heiraten?“ ist eine besondere Frage. In der Regel stellen sie sich Menschen. Aber das ist in Zeiten des Internet nicht mehr zwingend. In den USA will ein Mann sein Notebook heiraten und er kämpft für dieses Recht vor Gericht . Die Hauptgründe dafür dürften den meisten abenteuerlich anmuten. Sie lauten: Computer sind die besseren Liebhaber und homosexuelle Partnerschaften sind ja auch erlaubt. Wie dem auch sei. Selbst wenn die Gerichte den Weg ins Standesamt für Mensch und Computer frei machen, sollte man die Flitterwochen noch nicht buchen. Wer nämlich glaubt, Computer seien leicht zu haben, der hat sich getäuscht. Das erfährt jeder, der Siri fragt: „Willst Du mich heiraten?“ Siri antwortet dann zwar immer, aber sie sagt nie „ja“. Mal fragt sie nach, ob man sich für Brautmoden oder für Partnervermittlung interessiere. Mal will sie, dass man einfach nur Freunde bleibt.

Siri will es genau wissen

Auch wenn Siri auf bestimmte Fragen ausweichend reagiert, wird sie selber schnell konkret und will es ganz genau wissen. Nach ein paar gewechselten Worten schickt sie unvermittelt folgende Nachricht auf das Display: „Ich weiß nicht wo Du bist. Du kannst es mir aber zeigen. Aktiviere dazu einfach in den Einstellungen unter „Datenschutz“ sowohl die „Ortungsdienste“ als auch unter „Ortungsdienste“ die Option „Siri“.“ Die eiserne Dame mit der freundlichen Stimme geht also ganz schön ran. Nimmt man dann die Einstellungen für besseres Kennenlernen nicht gleich vor, dann hat Siri noch einen Tipp: „Ich kenne Deine Privatadresse nicht. Ich weiß eigentlich gar nichts über dich. Tippe in den Siri-Einstellungen auf „Meine Info“ und wähle dann in den Kontakten deinen Namen. Dann weiß ich, wer Du bist.“

Vor- und Nachteile von Clouddiensten

Bei Siri ist also Vorsicht geboten. Technisch ist Siri ein Cloud-Dienst. Eine solche Cloud hat nichts mit einer Wolke zu tun, die man mit Leichtigkeit und Flüchtigkeit verbindet. Sie ist ein Stahlschrank mit viel Datenspeicherplatz, der Informationen sammelt. Das Besondere daran ist, dass dieser Stahlschrank von Dritten beherrscht wird und irgendwo auf der Welt seinen Standort hat. Oft weiß man als Nutzer nicht, wer wo Zugriff auf die Informationen nehmen kann. Das sollte aber nicht nur jeder wissen, der im Netz private Geheimnisse verrät, sondern insbesondere auch, wer dort Geschäftsgeheimnisse kundtut.

Wichtiger Unterschied: Public und private Cloud

Siri ist ein Beispiel für eine öffentlich zugängliche Cloud. In unserem Alltag ist die Nutzung solcher Speicherdienste sowohl für private als auch für geschäftliche Nutzung an der Tagesordnung. Insbesondere die geschäftliche Nutzung von Clouddiensten will genau geprüft sein. Neben öffentlichen Clouds gibt es auch private Clouds. Der Zugang zu ihnen ist vertraglich genau festgelegt. Hier kennt man sowohl den Standort des Servers mit dem Speicherplatz als auch alle praktisch und theoretisch  Zugangsberechtigten genau.

Clouddienste unterfallen den Regeln der Auftragsdatenverarbeitung

Juristisch geht es hier bei geschäftlichem Einsatz um Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Dabei werden personenbezogene Daten durch den Nutzer des Clouddienstes übermittelt und vom Anbieter des Dienstes verarbeitet. Das deutsche Datenschutzrecht gestattet eine Datenerarbeitung nur, wenn der Berechtigte einwilligt oder eine Rechtsvorschrift diese erlaubt. Die Verantwortung für die Daten behält derjenige, der sie an den Clouddienstanbieter weiterleitet. Er muss sich dessen Fehlverhalten zurechnen lassen.

Vor- und Nachteile von Clouddiensten

Die Vorteile von Clouddiensten liegen auf der Hand. Man muss Daten nicht selbst speichern und gelangt per Browser oder über eine App leicht und von überall an seine Daten. Rechtlich ist vor allem zu prüfen, wie man ausschließen kann, dass der Anbieter des Dienstes versehentlich oder absichtlich Daten zur Kenntnis bekommt oder gar Dritten Zugriff auf Informationen ermöglicht. Wer das ausschließen will, kann nur auf die Nutzung öffentlicher Clouddienste verzichten. Das dürfte für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte ebenso zwingend sein. Es gilt für Unternehmen generell, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht. Übrigens ist nicht nur Siri ein öffentlicher Clouddienst. Auch, was man über Skype, Facetime oder die Diktierfunktion von Smartphones austauscht landet in der Regel in einer Stahlwolke.

Zur Person:

Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist seit 2006 Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln. Zwischen Promotion 1994 in Köln im Verfassungsrecht und Habilitation 2004 in Mainz mit einer völkerrechtlichen Arbeit war er Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Medien- und Datenschutzrecht. Er ist Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) und des Gesprächs- und Arbeitskreises Geistiges Eigentum (enGAGE!).
www.medienrecht.fh-koeln.de

 

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