Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Smarte Rauchmelder vor dem Bundesverfassungsgericht

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Ein Vermieter wollte ein Gerät einbauen, das in einem Mehrfamilienhaus zur Fernwartung Daten aus jeder Wohnung an ein Steuerungsgerät im Hausflur funkte. Der Vermieter wollte sie zur Brandprävention auswerten. Ein Mieter fühlte sich überwacht, weil das Gerät mittels Ultraschallsensoren und Infrarottechnologie Bewegungsprofile von Personen in der Wohnung erstellen und sogar Gespräche aufzeichnen und speichern könne. Das verlangt aber besondere kriminelle Energie und technischen Aufwand.
Nicht alles was Daten sammeln kann, ist ein Überwachungsinstrument
Der vernetzte Rauchmelder darf nach Mietrecht eingebaut werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das überzeugt. Viele Alltagsgegenstände im Smart Home haben das Potenzial uns auszuspionieren. So wie der Vermieter dem Mieter das Abbrennen einer Kerze oder die Nutzung eines Wasserhahnes in der Wohnung nicht mit der Begründung verbieten darf, dass er deren Abbrennen oder Fluten befürchte, so kann der Mieter sich nicht gegen einen Einbau vernetzter Elektronik in der Wohnung wehren, die bei zweckwidriger Verwendung zum Datenmissbrauch führt.
Der Einsatz smarter Hausgeräte will gut überlegt sein
Die Entscheidung beweist Augenmaß und sie ist richtig. Schließlich ist ein Rauchmelder keine Videokamera, deren Bilder ohne weiteres für jedermann Aufschluss über persönliches Verhalten geben. Und dennoch: Auch wenn nicht alles, was Daten senden kann, die Privatsphäre verletzt, bergen smarte Hausgeräte Überwachungsrisiken und sie begleiten uns in die Privatsphäre. Die Kaffeemaschine gibt darüber Auskunft, wann und wie oft man für wie viele Personen Kaffee kocht. Energieversorger bieten dafür günstige Tarife an, wenn man es mit ihnen vereinbart. Intelligente Fernseher und Spielekonsolen haben Kameras, die uns erfassen. Das sind Augen, die uns beim Spielen und Fernsehen zusehen und filmen können. Sie sind mit dem Internet verbunden und sie versenden unser Wohnzimmerverhalten. Wofür das gut ist und was damit geschieht, kann der Einzelne nicht nachvollziehen. Solange wir den Einsatz vernetzter Geräte verantworten und deren Nutzen und Risiken einordnen können, sind sie eine prima Sache. Auch wenn nicht jeder intelligente Rauchmelder vor das Bundesverfassungsgericht gehört, sollten wir uns daran gewöhnen, intelligente Hauselektronik auf Risiken und Nebenwirkungen zu überprüfen, bevor wir sie nutzen.
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