Whistleblowing Report 2021 Schutz von Whistleblowern noch unzureichend

Der Begriff Whistleblower ist spätestens seit Edward Snowden und den Aktivitäten von Julian Assange in aller Munde. Unternehmen freut es oftmals nicht und so haben die betreffenden Personen mit Konsequenzen zu rechnen. Eine neue EU-Richtlinie soll die Hinweisgebenden ab Dezember schützen. Der Whistleblowing Report 2021 hat untersucht, wie weit Unternehmen schon in der Umsetzung dieser sind.

Julian Assange (Bild: picture alliance / AA | Tolga Akmen)

Bekannt für seine Whistleblower-Plattform Wikileaks: Julian Assange (Bild: picture alliance / AA | Tolga Akmen)

Nur jedes siebte Unternehmen in Deutschland erfüllt bisher alle Anforderungen der neuen EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden, die am 17. Dezember 2021 in Kraft tritt. Das geht aus dem "Whistleblowing Report 2021" der Fachhochschule Graubünden in Kooperation mit der EQS Group hervor.

Pflicht zur Meldestelle hat noch Nachholbedarf

Eine oder mehr Meldestelle(n) als Instrument zur Prävention und Aufdeckung von Missständen ist bei 74 Prozent (>249 Mitarbeitende) bzw. 44 Prozent (20 bis 249 Mitarbeitende) der Unternehmen in Deutschland vorhanden. Die kleineren Unternehmen mit (20 bis 49 Mitarbeitende) sind davon gar nicht betroffen. 37 Prozent der Unternehmen in Deutschland waren im Jahr 2020 von illegalem und unethischem Verhalten betroffen, das sind mehr als in Großbritannien (36 Prozent), Frankreich (33 Prozent) und der Schweiz (33 Prozent). Den finanziellen Schaden durch die Missstände beziffert gut ein Viertel der betroffenen deutschen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro. Mithilfe der Meldestelle konnten fast 40 Prozent der befragten deutschen Unternehmen über 80 Prozent des finanziellen Gesamtschadens aufdecken.

Zahl der Hinweise sinkt, Deutschland am "anonymsten"

Im vergangenen Jahr erhielten die europäischen Unternehmen mit Meldestelle im Schnitt 34 Hinweise (2018: 52). Unternehmen, bei denen es coronabedingt zu einem Mitarbeiterabbau kam oder in denen ein Großteil der Mitarbeitenden im Homeoffice (> 66 Prozent) gearbeitet hat, verzeichneten hingegen mehr Meldungen als andere Unternehmen. In Deutschland hatte jede zehnte Meldung nicht wahrheitsgemäße oder verleumderische Inhalte, auch bei den Unternehmen, die anonyme Hinweise erlauben, liegt dieser Wert nicht höher. In Deutschland können bei 73 Prozent der Meldestellen Hinweise ohne Angaben zur Identität eingereicht werden. In der Schweiz (57 Prozent), Großbritannien (55 Prozent) und Frankreich (49 Prozent) liegt hier der Anteil noch niedriger.

Methodik

Erhebungsmethode Online-Fragebogen
Befragte Zielgruppe deutsche, französische, britische und Schweizer Groß- sowie Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Wie wurde die Zielgruppe rekrutiert? geschichteten Zufallsstichprobe
Stichprobengröße n=1.239
Feldzeit 14. Juni bis 2. Juli 202
Land Deutschland
 

Diskutieren Sie mit!     

  1. Adrian Neumann am 12.10.2021
    Die Richtlinie soll dem Schutz von Hinweisgebenden dienen, nicht vor ihnen! Der Teaser geht komplett am Thema vorbei.

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