Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Schule hat begonnen: Darf der Lehrer Schülerhandys kassieren?

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Schüler nehmen gern ihr Smartphone mit in die Schule. Klar, dann kann man in der Pause ein wenig zur Entspannung daddeln. Eltern möchten auch oft, dass ihre Kinder ein Handy dabei haben. Schließlich kann man sie dann erreichen und fühlt sich sicher. Was ist aber, wenn die Schule das anders sieht und Handys auf dem Schulhof und oder in der Klasse verbietet? Darf sie das? Wie ist es, wenn das Handy verbotenerweise im Unterricht benutzt wird? Darf der Lehrer es dann kassieren? Schließlich ist das Kind ja dann gar nicht erreichbar?
Wegnahme des Handys kann eine pädagogische Maßnahme sein
Für alle Lehrer, Eltern und Schüler, die in dieser Situation unsicher sind, ein paar Regeln. Sie ergeben sich aus dem Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen.
- Die Schule gibt sich eine Schuldordnung. Diese kann das Mitführen von Handys dort genauso verbieten oder erlauben, wie das von Haustieren, Waffen oder Alkohol.
- Wenn ein Schüler dagegen verstößt, sind Schule und Lehrer für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig.
- Was den Unterricht oder den Schulfrieden stört, kann – wenn eine Ermahnung, das Handy einzustecken, nicht hilft – zeitweise eingezogen und verwahrt werden. Das gilt für Smartphones ebenso wie für Walkman oder Gameboy.
Allerdings muss der Gegenstand etwa am Ende des Schultages unbeschädigt zurückgegeben werden. Der Lehrer darf auch nicht in das Handy hineinschauen!
Der Lehrer hat die Hoheit über den Unterricht
Und was ist mit den Eltern, die ihr Kind während des Unterrichts erreichen wollen? Die stören auch! Wer während der Schulzeit etwas von seinem Kind will, hat sich an die Schule zu wenden. Dass Schüler im Unterricht für ihre Eltern nicht erreichbar sind, ist kein Stein des Anstoßes, sondern Voraussetzung dafür, dass die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrnehmen kann. Dazu zählt auch "mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen". Das bedeutet, dass im Unterricht all das nichts zu suchen hat, was der Lehrer für störend hält. Es bedeutet umgekehrt aber auch, dass Eltern sich nicht gegen angeleitetes Googeln in der Klasse wehren können.
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