Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Rufschädigung auf Bewertungsportalen

Wer sich auf Bewertungsportalen unter Pseudonym rufschädigend äußert, muss nicht immer mit der Preisgabe seiner Identität rechnen. Ist das richtig?


Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Bewertungsportale im Internet können wertvolle Helfer sein, wenn es um die Qualität von Waren und Dienstleistungen geht. Man kann sie aber auch nutzen, um den Ruf anderer zu schädigen. Wer einem Arzt unter verschleierter Identität nachsagt, er habe ihn falsch behandelt und lasse seine Patienten stundenlang im Wartezimmer sitzen, mag lügen. Kann der Arzt das nachweisen, muss der der Betreiber des Bewertungsportals Beiträge löschen. Er kann aber nicht verlangen, dass ihm die Identität der Person genannt wird, die ihn unter Pseudonym verleumdet hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bewertungsportale – rechtlich Telemediendienste - darf man unter Verwendung eines Pseudonyms nutzen. Die Identität dahinter darf nur mit Einwilligung des Äußernden gelüftet werden, oder wenn das Gesetz es erlaubt. Erstere liegt in der Regel nicht vor und letztere hält der Bundesgerichtshof derzeit nicht für gegeben. 

Ist es in Ordnung sich bei Rufschädigungen hinter einem Pseudonym zu verbergen?

Ist es denn in Ordnung, dass man sich hinter dem Recht verbergen kann, um den Ruf anderer zu schädigen? Zumindest ist es richtig, dass im Netz nicht permanent jedermann seine Identität offenbaren muss. Das ist auch in der körperlichen Welt nicht anders. Niemand, der auf der Straße vor einer Arztpraxis herausposaunt, der Arzt darin behandele seine Patienten falsch, muss dem Arzt oder einem Dritten seinen Namen nennen. Ausweisen muss er sich nur gegenüber dem Staat, etwa wenn er sich durch die Aussage wegen übler Nachrede strafbar macht. Das ist bei Beleidigungen im Netz übrigens genauso. Aber wer über einen Arzt sagt, er habe ihn falsch behandelt macht sich nicht strafbar.

Verkapptes Pöbeln bleibt ein Problem

Auch wenn damit die Wertung im Netz und in der körperlichen Welt gleich ist, bleibt das Ergebnis unbefriedigend. Anders als online kann man in der körperlichen Welt nämlich nicht gut verkappt pöbeln. Außerdem sind die Aussagen auf der Straße nicht so nachhaltig und zielgruppenspezifisch wie auf einem Bewertungsportal. Wenn ein Ergebnis rechtlich richtig, aber unbefriedigend ist, muss der Gesetzgeber entscheiden. Je mehr die Freiheit im Netz zum vermummten Pöbeln genutzt wird, desto schwerer wird es dem Staat fallen sie auch für die zu erhalten, die nicht pöbeln.

 

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  1. Sieber am 15.04.2015
    Ich finde es in Ordnung ein Pseudonym zu nutzen. Ich habe es schon mal erlebt, dass ich persönlich unfair angegangen wurde, weil ich mich über den IT- Service beschwert habe. Außerdem ist gerade bei Bewertungsportalen ja auch nicht grundsätzlich sichergestellt, dass nicht das entsprechende Portal oder die Hersteller von Produkten und Dienstleistungen selbst die Bewertungen "pimpen".

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