Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung Rüge für GOTHAM ADV LLC und TLG Travel Group LLC

Zum einen liegt ein gravierender Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung zwingend vorschreibt, heißt es in einer Pressemitteilung des Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. Die beklagten Parteien sollen Datenerhebungsmethoden (Befragungen) mit verkaufsfördernden Maßnahmen vermischt haben und würden somit unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit betreiben.
Konkret sollen die beklagten Unternehmen unter dem Namen "EcoLife" Verbraucher in Deutschland per Mail zur Teilnahme an einer Online-Umfrage aufgerufen und dabei Hotelübernachtungsgutscheine in Aussicht gestellt haben. Für die Gutscheine wurde eine "Ausgabegebühr" von 29,50 Euro im Voraus gefordert, weitere "Pflichtverpflegungssätze" wären vor Ort fällig geworden. Damit werden für auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Incentives erhebliche Geldbeträge berechnet, meint der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V., die bei ihrer Einlösung mit weiteren Folgekosten verbunden seien. Die Befragung stehe dabei im Hintergrund und diene lediglich als Türöffner, um eine Verkaufstätigkeit zu betreiben.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ahndet nun das standeswidrige Verhalten der Unternehmen GOTHAM ADV LLC und der TLG Travel Group LLC auch mit einer öffentlichen Rüge, weil Weiterbegehungs- bzw. Wiederholungsgefahr besteht. Diese Sanktionsmaßnahme soll dazu beitragen, das notwendige Vertrauen in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten und Schaden von ihr und von möglichen weiteren Befragungsteilnehmern abzuwenden, so der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!
Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.
Anmelden