Marktforschungsverbände und Bundesnetzagentur Richtlinie für telefonische Befragungen novelliert

An der Novellierung beteiligt waren mit ADM, ASI, BVM und DGOF alle deutschen Markt- und Sozialforschungsverbände. Die Federführung oblag dem ADM. Die "Richtlinie für telefonische Befragungen" wurde im Jahr 1996 veröffentlicht und seitdem mehrmals modifiziert. Bei der aktuellen Anpassung standen neben zulässigen Anrufzeiten und der Zahl maximal erlaubter Kontaktversuche auch die so genannten "silent calls" im Fokus.
Berufsständische Verhaltensregeln zu zulässigen Anrufzeiten
Folgende Zeitfenster sind gemäß der Novellierung nunmehr für die Durchführung telefonischer Interviews zulässig:
- von Montag bis Freitag zwischen 9 und 21 Uhr
- Samstags zwischen 10 und 20 Uhr
- an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen zwischen 10 und 18 Uhr, sofern es aus methodischen Gründen zur Durchführung der Befragung nachweislich notwendig ist.
Bezüglich der Zahl zulässiger Kontaktversuche haben sich die Verbände pro Befragung und ausgewählter Telefonnummer auf maximal zehn festgelegt. Davon dürfen höchstens vier an einem Tag stattfinden. Die Zahl der "silent calls" darf pro Tag ein Prozent aller Kontaktversuche bei existierenden Telefonnummern nicht übersteigen. Die so genannten "stillen Anrufe" können beim Einsatz automatischer Wähleinrichtungen zustande kommen, wenn trotz Klingelzeichen oder sogar Anrufannahme für den Kontaktversuch kein Interviewer zur Verfügung steht.
Der ADM-Vorstandsvorsitzende Hartmut Scheffler bezeichnete die Novellierung der Richtlinie für telefonische Befragungen als "Beispiel für gelungene Selbstregulierung der deutschen Markt- und Sozialforschung". In einer Erklärung des ADM heißt es im Wortlaut: "Ziel der Novellierung war es, die Durchführung telefonischer Befragungen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung so zu gestalten, dass die methodischen Qualitätsanforderungen und die Persönlichkeitsrechte der angerufenen Personen gleichermaßen gewahrt werden und damit die Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung langfristig erhalten bleibt."
cl
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