Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen veröffentlicht
Frankfurt am Main – Die Verbände der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland haben gemeinsam die "Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung" veröffentlicht. Sie ersetzt mit ihrem Inkrafttreten am 1. Juni 2013 die "Richtlinie für Befragungen von Ärzten" aus dem Jahr 2007.
Die Richtlinie enthält verbindliche berufsständische Verhaltensregeln für alle Studien im Gesundheitswesen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung unabhängig von der jeweiligen Zielgruppe sowie den eingesetzten Methoden und Techniken der Datenerhebung und Datenanalyse.
Die Richtlinie regelt, dass Interviews möglichst außerhalb der Dienstzeiten und Diensträume der Teilnehmer der Studie durchzuführen sind. Wenn die Teilnehmer diesbezüglich andere Wünsche äußern, sind sie auf sich aus dem Dienstvertrag möglicherweise ergebende Pflichten hinzuweisen. Ein generelles gesetzliches Erfordernis zum Einholen der sogenannten "Dienstherrengenehmigung" gibt es aber nicht.
Die Mitwirkung der Forschungsinstitute am Berichten unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Studien zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung ist nur im Rahmen der berufsständischen Verhaltensregeln möglich. Insbesondere muss dabei die Anonymität der Teilnehmer ausnahmslos gewahrt werden.
Die "Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen" steht in deutscher und englischer Sprache unter www.rat-marktforschung.de als Download zur Verfügung.
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