Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Regeln für private Vorratsdatenspeicherung

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Die Vorratsdatenspeicherung soll für Deutschland eingeführt werden. Sie ist umstritten und auch die neuen Regelungen werden vermutlich wieder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Wie man es dreht und wendet. Mögen muss man Vorratsdatenspeicherung nicht. Es ist keine angenehme Vorstellung, dass der Staat Zugriff auf persönliche Daten erhält und uns gegebenenfalls kontrollieren kann. Auf der anderen Seite wird die Vorratsdatenspeicherung, wenn sie einmal eingeführt ist, festen Regeln folgen. Welche Daten unter welchen Voraussetzungen erhoben und gespeichert werden, wird gesetzlich festgelegt und der ohnehin schon an die Grundrechte gebundene Staat muss sich kontrollieren lassen. 

Es muss auch für private Dienste feste Regeln für Datenspeicherung geben

Auch Datendienste wie Google, Facebook & Co. speichern massenhaft Daten auf Vorrat. Wenn sie die Daten speichern, dann ist das nicht mit dem Kampfbegriff der Vorratsdatenspeicherung belegt. Der Sache nach, ist es nichts anderes. Internetdienste legen die Verwendungszwecke für ihr Sammeln und Verwerten aber weder fest noch offen. Dass die Nutzer verständig in all das einwilligen, ist eine Farce. Google, Facebook & Co. sind zwar auch an das Recht gebunden. Das unterscheidet sich aber in den EU-Staaten, in den USA und sonst wo auf der Welt. Es gibt Schlupflöcher und bei der Rechtsverfolgung fällt man leicht durchs Rost. Das soll sich durch die Datenschutzgrundverordnung der EU ändern. Wie dem auch sei. Wir nutzen die Dienste obwohl sie rechtswidrig sind und beschweren uns nicht.

Der Staat hat bei der Vorratsdatenspeicherung einen schlechteren Leumund als Internetgiganten

Dennoch hat der Staat in Sachen Vorratsdatenspeicherung den viel übleren Leumund. Was macht private Onlinedienste in Sachen Vorratsdatenspeicherung denn harmloser und sympathischer als den Staat? Der Nutzungszweck wohl kaum. Staaten verfolgen in erster Linie Sicherheitsinteressen. Das ist in Zeiten des internationalen Terrors ein berechtigtes Anliegen. Private Unternehmen wollen Daten in erster Linie wirtschaftlich nutzen. Das adelt die private Vorratsdatenspeicherung nicht. 

Internetriesen müssen erst beweisen, dass sie bei ihrer Vorratsdatenspeicherung vertrauenswürdig sind 

Vielleicht liegt der Unterschied darin, dass der Staat uns für die Überwachung nur Sicherheit anbieten kann und die – so denken viele – muss er auch ohne Vorratsdatenspeicherung gewährleisten. Die privaten Dienste bieten uns aber für unsere Daten einen spürbaren Nutzen. Wir wollen deren Segnungen nicht mehr missen und glauben nicht, dass sie uns im Zweifel etwas anhängen wollen. Dass private Vorratsdatenspeicherung wirklich harmloser ist als staatliche, muss sie aber erst beweisen. 

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

 

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