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Rüge Rat der deutschen Markt- und Sozialforschung rügt (erneut) die Planeteo Research Group und die TLG Travel Group LLC

Nach eingehender Beschwerde hat der Rat der deutschen Markt- und Sozialforschung die Unternehmen Planeteo Research Group und TLG Travel Group LLC (Polen bzw. USA) eine öffentliche Rüge erteilt. Nach Überprüfung der Beschwerde stellte sich heraus, dass es sich bei dem Sachverhalt um einen Wiederholungsfall handelt: Die beiden Unternehmen haben mit ihrer gemeinsamen Tätigkeit erneut mehrfach und auch schwerwiegend gegen Richtlinien, Standesregeln, sowie Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung verstoßen.
Zum einen haben die Unternehmen gegen das sognannte Trennungsverbot verstoßen. Dieses schreibt die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten, wie beispielsweise Marketing und Werbung vor. Die beiden Parteien vermischen Datenerhebungsmethoden in Form von Befragung mit verkaufsfördernden Maßnahmen unter dem Vorwand einer Umfrage.
Betrügerische Umfrage mit dubiösem Incentive
Die Unternehmen haben deutsche Verbraucher per E-Mail zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zum Thema "Umweltbewusstsein" aufgerufen. Dabei wurden Hotelübernachtungsgutscheine als Incentive genutzt, für die die Probanden eine "Ausgabegebühr" von knapp 30 Euro im Voraus zahlen sollten. Zusätzlich kamen noch vor Ort "Pflichtverpflegungssätze" in unbekannter Höhe hinzu. Die Befragung dient dabei nur als Türöffner, um eine Verkaufstätigkeit zu betreiben und die Probanden mit vermeintlichen Incentives, die allerdings nur mit weiteren Folgekosten verbunden sind, zu locken.
Nicht nur dieses Faux-Pas, sondern auch die irreführende Gesamtwirkung der Tätigkeit beider Unternehmen verstoßen gegen den ICC/ ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung.
Rüge gegen die Wiederholungstäter
Bei den Angeklagten handelt es sich keinesfalls um Unschuldslämmer: Bereits 2018 wurde dem Rat ein ähnlicher Fall zugetragen, den er damals ebenfalls schon öffentlich wegen standeswidrigen Verhaltens rügte. Nun hat der Rat beschlossen, die Unternehmen mit der schärfsten Sanktion, der öffentlichen Rüge, zu bestrafen, weil es sich um systematische und wiederholende Verstöße gegen die zentralen Berufsgrundsätze handelt.
Die Sanktionsmaßnahme soll helfen, das notwendige Vertrauen in die Markt- und Sozialforschung wiederherzustellen und Schaden von ihr, ihrem Ruf und potenziellen Befragungsteilnehmern abzuwenden.
cb
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