Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung richtet eigenständige Beschwerdestelle ein

Frankfurt am Main - Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat eine eigenständige Beschwerdestelle eingerichtet. Diese dient der organisatorischen und technischen Unterstützung von Prüfungsausschuss und Beschwerderat bei der Durchführung der Beschwerdeverfahren.

Der Verein begründete die Entscheidung mit zunehmendem Formalisierungsgrad und steigender Komplexität bei derartigen Verfahren. Man wolle so die Wirksamkeit als verbandsübergreifende Beschwerdestelle der Markt- und Sozialforschung erhalten, heißt es.

Die neue Beschwerdestelle ist wie folgt zu erreichen:

Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
– Beschwerdestelle –
Kurt-Schumacher-Straße 16
53113 Bonn

Telefon: 0228 96690740
Telefax: 0228 96690741

E-Mail: beschwerdestelle(at)rat-marktforschung.de
Internet: www.rat-marktforschung.de

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wurde im Jahr 2001 gegründet. Seine Aufgabe ist es, für die Einhaltung der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie der Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung zu sorgen. Seit seiner Gründung wurden insgesamt 80 Beschwerden eingereicht. In 45 Fällen hat der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ein berufliches Fehlverhalten festgestellt und in 27 Fällen mit einer öffentlichen Rüge sanktioniert.

Für Aufsehen hatte insbesondere der Fall von Nielsen gesorgt: Der The Nielsen Company (Germany) GmbH wurde im Oktober letzten Jahres wegen "massiver Regelverstöße" eine Rüge erteilt. Der Beschwerderat hatte beanstandet, dass das Unternehmen gegenüber den Teilnehmern eines Haushaltspanels schwerwiegend gegen das Anonymisierungsgebot, die berufsethischen Pflichten eines Panelbetreibers sowie das Gebot der Abstandswahrung von Marktforschung zu forschungsfremden Tätigkeiten verstoßen hat.

Der Rat informierte infolgedessen die zuständige Aufsichtsbehörde, die allerdings feststellte, die Panel-Mitgliedschaftsvereinbarung sei mit der in New York ansässigen Muttergesellschaft The Nielsen Company geschlossen worden. Daher sei The Nielsen Company (Germany) nicht die verantwortliche Stelle. Weitere datenschutzrechtliche Maßnahmen wurden aufgrund dessen nicht ergriffen.

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung teilte hierzu auf Anfrage mit, für ihn sei das Beschwerdeverfahren gegen Nielsen mit der Umsetzung des Beschlusses des Beschwerderates (Veröffentlichung der Rüge und Information der zuständigen Aufsichtsbehörde) gemäß Beschwerdeordnung abgeschlossen.

cl

 

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