Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Private Posts mit Bezug zur Arbeit sollten bedacht sein


Der Ton im Netz ist oft rüde. Wer es übertreibt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mit Posts in sozialen Netzwerken sind viele schnell bei der Hand. Nicht selten sind Einträge wie diese: "Klasse noch 'ne Woche ohne die schleimenden Kollegen und den raffgierigen Chef. Jetzt kann ich mich in aller Ruhe um den Garten kümmern. Ein bisschen pflanzen und Unkraut jäten hat noch niemandem geschadet, der sich wie ich den Magen übel verrenkt hat." 

Auch in privaten Posts schuldet man dem Arbeitgeber Loyalität

Posts wie diese sind nicht selten. Warum auch nicht? Man wird doch wohl seine Freunde im Sozialen Netzwerk über den Gesundheitszustand informieren dürfen. Grundsätzlich stimmt das und auch Meinungsäußerungen im Netz sind erlaubt. Wenn man aber gegenüber dem Online-Freundeskreis seine Meinung so äußern will wie am Küchentisch, ist das gefährlich. Ganz abgesehen davon, dass Gesundheitsinformationen nicht ins Netz gehören, ist eine solche Aussage problematisch, weil sie öffentliche Beleidigungen enthält und arbeitsrechtliche Fragen aufwirft: Unterstellt, unter den privaten Kontakten finden sich auch Kollegen und einer von ihnen liked den Post. Die anderen freuen sich nicht über Mehrarbeit und ein Hinweis gegenüber dem Chef liegt nicht fern.

Achtung bei Beleidigungen und übler Nachrede

Während die Aussage gegenüber Kollegen nur unkollegial ist, ist sie dem Chef gegenüber  wegen der Beleidigung rechtswidrig.  Übermäßige Kritik an der Arbeitsstelle verbietet sich. Arbeitnehmer haben Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Die erstrecken sich auch auf private Äußerungen in sozialen Netzwerken.

Wer beim Posten über die Stränge schlägt, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen

Aussagen in privaten Posts können arbeitsrechtlich relevant sein. Sachliche Kritik ist erlaubt, aber Beleidigungen, Unwahrheiten und Geschäftsinterna sind tabu. Spätestens dann, wenn der kranke Mitarbeiter Gartenarbeit statt Büroarbeit ankündigt, dürfte der Chef zu Recht über eine Abmahnung oder gar Kündigung nachdenken. Ansatzpunkte hätte er mehrere. Wer einen solchen Post liked, muss damit rechnen, dass darin je nach Einzelfall eine Zustimmung ebenfalls mit arbeitsrechtlichen Folgen gesehen werden kann.

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

 

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