Studie von Ipsos Mystery-Shopping-Studie: Was funktioniert in Supermärkten und was nicht?

Trotz Lockerungen im Freizeitbereich und die partielle Aufhebung des Kontaktverbots, gelten für den Lebensmittelhandel weiterhin bestimmte Vorschriften zum Schutz vor eine Übertragung. Die aktuelle Ipsos-Eigenstudie zeigt, dass die gesetzlich oder intern verordneten Hygiene- und Sicherheitsstandards von Supermärkten und Discountern diszipliniert eingehalten werden. Allerdings zeigt die Mystery-Shopping-Studie auch, bei der vom 18. bis zum 30. Mai deutschlandweit 350 stichprobenartige ausgewählte Filialen der Marken Aldi, Edeka, Lidl, Netto, Penny und Rewe, dass es noch Nachholbedarf gibt, insbesondere bei der Umsetzung der Hygienemaßnahm
Sicherheitsabstände werden fast überall ernstgenommen
Die empfohlenen Abstandregeln zur Verhinderung der Infektionsrisikos werden in allen besuchten Filialen konsequent umgesetzt. Dazu gehört das Anbringen von Plexiglas-Scheiben im Kassenbereich und zudem gibt es fast überall (95 Prozent) Abstandkleber und gut sichtbare Hinweise zum bevorzugten kontaktlosen Bezahlen. 75 Prozent der Geschäfte schaffte es auch, die Besetzung der Kassen schnell und sicherheitsorientiert umzusetzen, etwa durch versetzte Besetzung.

Vier von zehn Filialen haben Nachholbedarf bei Desinfektionsmittel und Schutzmasken
Allerdings gibt es bei anderen hygienemaßnahmen dennoch Nachholbedarf: Bei zwei Lebensmittelhändlern standen den Kunden weder im Eingangs- noch im Ausgangsbereich Desinfektionsmittel zur Verfügung. Außerdem gab es auch bei anderen Supermärkten und Discountern das Problem, dass die Desinfektions-Behälter entweder nicht rechtzeitig aufgefüllt wurden oder sogar bereits gänzlich abmontiert waren. Gerade mal 40 Prozent der Filialen konnten mit ausreichenden Hygienemitteln überzeugen. Dazu kommt, dass mit Ausnahme eines Discounters in fast allen Filialen mindestens ein Mitarbeiter außerhalb des Kassenbereichs ohne Maske gesichtet wurde.
Einlasskontrollen lassen zu wünschen übrig
Ebenso erschreckend und auffällig ist, dass die maximal zulässige Personenanzahl pro Geschäft nicht ausreichend durch Sicherheitspersonal kontrolliert wird. Gerade mal eins von sechs Unternehmen überprüft zumindest in fast jeder zweiten Filiale die Anzahl der Kunden im Geschäft; bei allen anderen Lebensmittelgeschäften finden die Einlasskontrollen aktiv nur in Einzelfällen statt. Dabei ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies passiv durch beispielsweise eine Begrenzung der Einkaufswagen oder -körben stattfindet.
Das Fazit von Falk Friedrich, Senior Director im Bereich Mystery Shopping lautet:
Auch wenn die erste COVID-19-Welle in Deutschland abebbt und die unmittelbare Angst der Bürger vor einer Infektion allmählich nachlässt, so ist die konsequente Einhaltung der Hygienemaßnahmen und insbesondere die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln im (Lebensmittel-)Einzelhandel nach wie vor von zentraler Bedeutung und als Richtlinie auch vorgeschrieben. In Zeiten der wachsenden Bedeutung von Corporate Social Responsibility kann es sich heute kein Unternehmen und auch keine einzelne Filiale mehr erlauben, diesem gesellschaftlichen Auftrag nicht oder nur unzureichend nachzukommen.
cb
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