Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Musikerstreit

Herbert Grönemeyer und Bono Vox streiten gerade darüber, wie man Musik vermarktet und dabei den Wert von Kulturgütern erhält. Im Alltag wird das Urheberrecht arg geschunden.

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann


Herbert Grönemeyer hat Streit mit Bono Vox. U2 hatten im Rahmen einer Apple-Werbeaktion ihr aktuelles Album "weggeschenkt". Das hält Grönemeyer für ein fatales Signal an die Fans, weil der Wert geistigen Eigentums als wirtschaftliche Basis von Kultur nicht gewürdigt wird. Grönemeyer kämpft für diese Werte und es ist überfällig, das Künstler das Wort ergreifen und für die Zukunft der Kultur und zugleich ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. 

Konzertalltag

Wie es zu illegaler Verbreitung von Musik im Internet kommt und wie man dazu ermutigt werden kann, konnte man vor ein paar Jahren ausgerechnet auf einem Herbert Grönemeyer-Konzert in Köln lernen. Vor einem Konzert der "Schiffsverkehr"-Tournee in Köln begrüßte ein 1live Moderator, der zum Einheizen auf die Bühne kam das Publikum unter anderem mit dem Hinweis: Fotografieren und Filmen ist ausdrücklich erlaubt. Das war gut zu wissen. Also los. Man streicht vier Mal den Touchscreen und die Welt kann das Konzert in Ausschnitten schon anschauen, während es noch läuft: Handykamera an, Video an, Video aus und Video zum Beispiel an YouTube senden. Soweit die Praxis im Alltag.

Konzerte ins Netz stellen ist ohne Genehmigung verboten

Rechtlich betrachtet ist da mindestens ein Touch zu viel dabei. Also noch einmal in Zeitlupe. Das Verbreiten eines Konzerts über das Internet in Bild und Ton ist bei öffentlichen Aufführungen ohne Zustimmung der Rechteinhaber an den aufgeführten Inhalten nicht erlaubt. Ob man ein Konzert öffentlich wiedergeben darf, hängt davon ab, ob dafür die Genehmigung der Urheber von Text und/oder Musik vorhanden ist. Eine Erlaubnis braucht man zudem jedenfalls auch von Veranstalter, Musikverlag und Schallplattenfirma. Der Klick auf einen Button zur Weiterverbreitung im Netz, sei es in Form des Postens, Twitterns, Teilens usw. ist eine öffentliche Zugänglichmachung und ohne Erlaubnis verboten.

Urheberecht muss man erklären

Es ist rechtlich aber leider noch komplizierter.  Wer Zuhause Hebert Grönemeyers neues Lied so virtuos auf dem Kamm bläst, dass man das Lied wieder erkennt, es aber trotzdem für die Kammversion abwandelt, der "covert" zwar nicht originalgetreu, aber er bearbeitet das Werk. Diese Handlung ist urheberrechtlich relevant. Wer das Zuhause für die Familie, also privat macht, hat rechtlich kein Problem. Für die Veröffentlichung im PC-Mäusekino über das Netz braucht man aber das Einverständnis des Komponisten. Wer das gute alte "Schiffsverkehr" zum Stapellauf des neuen Faltboots vor den Mitgliedern des Ruderclubs abspielt, der gibt öffentlich wieder. Dafür braucht man eine kostenpflichtige Lizenz der GEMA.  Und wer das dann mit dem Handy filmt… Wer sich rechtstreu verhalten will, lässt sein Handy besser stecken und genießt einfach das Konzert. Nur dafür hat man übrigens gezahlt.

Urheberrechtsschutz ist für Künstler existentiell

Es ist gut, wenn das Prominente für den Wert von Musik und kulturellen Inhalten eintreten. Sie tun das zu wenig und können sich manchmal leisten, darauf zu verzichten, weil sie noch genug Musik verkaufen. Die Bekannten leben zudem nicht nur von Musik sondern auch von T-Shirts & Co. die sie auf Konzerten verkaufen, während sie mit der Gitarre auf der Bühne stehen. Die Bekannten sprechen aber auch für viele unbekannte Musikkomponisten und Textdichter, deren Stimme man nicht hört und Werke man nicht mit ihnen in Verbindung bringt, sondern mit den Stars, für die sie arbeiten. Diese Künstler sind Säulen der Kultur und sie brauchen das Urheberrecht.

 

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