Michael Berger, Boening Consult "Kann denn Liebe (im Büro) Sünde sein?"

"Nicht intim im Team", das sagt sich so leicht und reimt sich auch gut. Allerdings gehören die Kolleginnen und Kollegen ja zu den Menschen, mit denen man am meisten Zeit verbringt und mit denen man viele Themen teilt – das liegt in der Natur der Sache. Da ist es nur allzu menschlich, wenn auch hier die Liebe hinfällt.

Michael Berger, Boening Consult

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Die Liebe hat zwar ihre ganz eigenen Regeln, findet Sie im Büro statt, kommen allerdings noch ein paar juristische dazu. Kommt es in den Büroräumen zu einem Techtelmechtel, ist das ein verschärfter Fall von "Störung des Betriebsfriedens", findet die Beziehung zwischen dem oder der Vorgesetzten und einem bzw. einer Untergebenen statt, dann "mit einer Abhängigen".

Nicht erst Demi Moore und Michael Douglas haben in "Enthüllung" (1994) gezeigt, wozu eine (ehemalige) erotische Affäre am Arbeitsplatz führen kann. Hier war es eine Frau, die als neue Chefin die vergangene amouröse Beziehung zu ihrem verheirateten Kollegen jetzt für eine Machtposition benutzen wollte. Die Beispiele sind Legion.

Welche Ernsthaftigkeit der Beziehung hat, ist eher eine Frage privater Natur, die Auswirkungen auf Dritte, wenn es z.B: Mitarbeiter, Vorgesetzte, Kunden, Lieferanten sind, betreffen dann auch wieder den Job.

Bei Liebesbeziehungen im Arbeitskontext können mindestens zwei verschiedene Szenarien in der Konstellation der Beteiligten bestehen:
•    Handelt es sich um gleichrangige Partner (Kollegen), oder um eine
•    formale Vorgesetzen-Mitarbeiter-Konstellation?

Zu Letzterem gehören die eingangs genannten juristischen Aspekte als arbeitsrechtliche Konsequenzen einer solchen (nachgewiesenen) Beziehung, insbesondere dann, wenn es sich um ein sexuelles Verhältnis handelt. Weiterhin wird die Beziehungsstruktur in der Abteilung belastet, wenn z.B. eine Kollegin ein Verhältnis mit dem Chef hat. Selbst bei einer Liebesbeziehung zwischen den beiden Personen beeinträchtigt diese das Klima und den Umgang miteinander in derselben Organisationseinheit:

Die Kollegin ist mehr als die Kollegin – nämlich die (informelle) Zuträgerin des Chefs. Der Vorgesetzte ist nicht mehr unbefangen – die Mitarbeiterin ist gleichzeitig Geliebte. Die Kolleginn/en ziehen sich beiden gegenüber zurück bzw. loten ihre Beziehungen neu aus. Die Rollen überlagern sich und erschweren durch diese Beziehungskonfusion den Umgang miteinander.

Im Falle einer Verliebtheit bzw. Liebesbeziehung zwischen Kolleginn/en kommt es darauf an. Nämlich darauf, inwieweit das Verhalten der beiden "Turteltäubchen" als unangenehm empfunden wird und den Rahmen professionellen Arbeitens aus der Sicht von Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten berührt. Hier gibt es weniger objektive Kriterien als vielmehr subjektives Empfinden:

Wenn Kollegen sich nachdrücklich durch das "Balzgebahren des Pärchens" gestört fühlen und dies mehrheitlich bzw. wiederholt benannt wird, kann eine Ermahnung des Vorgesetzten notwendig werden. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass häufig keine formale Beschwerde beim Chef erfolgt. Vielmehr brodelt die Gerüchteküche und es entsteht entweder Neid oder teilnehmende Freude am Geschehen, je nach individuellem Geschmack und Stellung zu den Protagonisten. Die Gruppendynamik erhält neuen Schwung, das Beziehungskarussell dreht sich wieder schneller...

Der Rat, Berufliches von Privatem zu trennen, ist zwar grundsätzlich richtig und in jedem Falle angebracht, hilft jedoch nicht immer weiter:
Auch wenn das Verhalten des Paares keinen Anlass zur Beanstandung gibt, beeinträchtigt allein die Tatsache der Beziehung die Arbeitsatmosphäre und damit das Verhältnis aller Kolleginn/en zueinander. Wenn man mit der einen spricht, weiß es auch der andere. Die ausschließliche individuelle vertrauliche Beziehung von Kollegin zu Kollegin existiert nicht mehr.

Es gibt in der Außenwahrnehmung schlicht keine Trennung von privat und beruflich.Eine Ausnahme ist gegebenenfalls eine ehemalige Beziehung, die nicht mehr aufrechterhalten wird. Hier kommt es auf die Umstände an: Sind die beiden weiterhin befreundet oder befreundet? Beides wirkt sich auf die Kolleginn/en aus. Oder gab es eine Trennung, nach der beide keinen persönlichen Kontakt mehr untereinander haben? Allerdings: Auch dies bleibt vage und damit unklar.

Eine einmalige sexuelle Begegnung ("one night stand") sollte vertraulich behandelt werden. In diesem Falle gilt: Was man nicht sieht, das nicht geschieht. Trotzdem ist die Affäre nicht immer zu verbergen. Dann beginnt das Problem wie oben beschrieben. Das Grundprinzip von Beziehungsgestaltung – sowohl persönlich untereinander wie öffentlich – heißt daher: Klarheit und Transparenz. Jeder kann sich jederzeit verlieben – die beziehungsinternen wie externen Spielregeln sind dabei offenzulegen. Daher sollten folgende Faustregeln beachtet werden:

  1. Keine Paare einstellen.
  2. Wenn sich Paare bilden, sucht sich einer von beiden eine andere Abteilung (oder Arbeitgeber).
  3. Ein Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis ist prinzipiell tabu – wenn es trotzdem geschieht, gilt Regel No. 2.
 

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