Transparenz für Verbraucher Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln, Medikamenten und Co: Mehr Transparenz für Verbraucher

Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz
Joghurt mit Erdbeeraroma – schön fruchtig und gesund. Oder doch nicht? Meistens enthalten herkömmliche Joghurts aus dem Supermarktregal zu viel Zucker, und mit dem Fruchtanteil ist es auch oft nicht weit her. Wie viel natürliche Geschmacksstoffe wirklich enthalten sind, stellt den Verbraucher nicht selten vor ein Rätsel. Der Blick aufs Kleingedruckte schafft oft auch nicht mehr Klarheit. Sehr häufig ist es so, dass von Aroma aus echten Erdbeeren nicht eine Spur im Joghurt zu finden ist. Vielen Verbrauchern ist das allerdings nicht egal. Ihnen ist wichtig, möglichst natürliches Obst und Gemüse in ausreichender Menge zu essen. Verbraucherschützer fordern deshalb mehr Transparenz und zwar generell: Nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente.
Essverhalten ändert sich
Die gestiegene Sensibilität der Verbraucher für das, was auf den Tisch kommt, hat das Konsumverhalten der Deutschen in den vergangenen Jahren stark beeinflusst. Hinzu kommt ein gestiegenes Bewusstsein über die Auswirkungen des Klimawandels, welcher auch durch die Nahrungsmittelindustrie vorangetrieben wird. Mehr und mehr Menschen sind Vegetarier oder Veganer; der Markt für Fleischersatzprodukte boomt. Auch der Anteil an Flexitariern wächst – Personen, die im Grunde vegetarisch leben, jedoch ab und an hochwertiges, biologisches Fleisch verzehren. Allein im Jahr 2020 gaben rund 1,1 Millionen Deutsche an, vegan zu leben, also auf tierische Bestandteile in ihrer Ernährung zu verzichten. Weitere rund 6,5 Millionen Verbraucher ordneten sich als Vegetarier ein. Auch die „Soft Health“-Bewegung findet immer mehr Anhänger, die viel Wert auf gesunde, abwechslungsreiche Ernährung mit Schwerpunkt auf Obst und Gemüse legen. Faktoren, die mittlerweile auch große Fastfood-Ketten in ihr Angebot einfließen lassen. Auch Faktoren rund um Nachhaltigkeit wie Verpackungsmüll, Tierwohl und Fairtrade werden immer bedeutsamer: Viele Deutsche sind mittlerweile dazu bereit, Produkte im Supermarktregal liegen zu lassen, wenn diese nicht nach den Regeln der Nachhaltigkeitsstandards produziert worden sind.
Einer Umfrage zufolge können die Essgewohnheiten der Deutschen in vier Kategorien eingeteilt werden:
- Flexitarier
- Mainstream-Fleischkonsumenten
- Premium-Fleisch-Enthusiasten
- Vegetarier und Veganer
Lebensmittelampel in der Kritik
Nicht nur Verbraucherschützer, auch die Bundesregierung setzt sich beim Thema Nahrungsmittel für mehr Klarheit ein: Seit Herbst 2020 können Hersteller ihre Lebensmittel mit dem Nutri Score, der sogenannten Lebensmittelampel, kennzeichnen, der Aufschluss über die Nährwertqualität des jeweiligen Produktes geben soll. Von Verbraucherschützern hagelt es jedoch Kritik. Zum Beispiel deshalb, weil der Kunde nicht nachvollziehen könne, wie die Berechnung der Punktzahl zustande komme. So erhält das als gemeinhin gesund geltende Olivenöl allein wegen des großen Fettanteils einen sehr schlechten Punktwert. Außerdem sei der Nutri Score freiwillig. Mehr Transparenz wird seit langem auch bei Nahrungsergänzungsmitteln gefordert.
Fraglicher Nutzen
Nach geltendem Recht dürfen auch Nahrungsergänzungsmittel wie Vitaminpräparate oder beispielsweise Gelenkkapseln keine Angaben darüber enthalten, ob mit der Einnahme des Mittels einer Krankheit vorgebeugt, diese behandelt oder gar geheilt werden kann. Doch immer wieder fallen bei Testungen Produkte auf, deren Nutzen nicht belegt werden kann oder zumindest fraglich ist. Die Verbraucherzentrale zum Beispiel kommt in einem Test zu dem Schluss, dass Nahrungsergänzungsprodukte, die gegen Gelenkerkrankungen helfen sollen, durchaus gesundheitliche Risiken bergen, weil sie häufig zu hoch dosiert sind. Deshalb dürfen Hersteller von Mitteln gegen Gelenkerkrankungen Inhaltstoffe wie Chondroitin oder auch Glucosamin laut EU-Vorschrift nicht mit einem Gesundheitsversprechen verknüpfen. Trotzdem aber fänden sich besonders im Internet immer wieder Produkte, bei denen sich in 73 Prozent der Fälle nicht daran gehalten werde, so die Verbraucherzentrale. Gerade für Personen, die unter Diabetes leiden oder allergisch auf Fisch- und Krebstiereiweiß reagieren, kann die Einnahme von Gelenk-Präparaten riskant sein. Dasselbe gilt für Menschen, die Blutgerinnungshemmer einnehmen. Allerdings sind entsprechende Hinweise auf den Etiketten der Produkte nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Trotzdem ist der Wunsch nach der Stärkung des Allgemeinbefindens und der Immunabwehr unter den Verbrauchern groß und zu Corona-Zeiten noch einmal gewachsen. Studien zufolge verbinden Verbraucher mit Nahrungsergänzungsmitteln eine Vielzahl von Wirkweisen, die sich positiv auf Körper und Geist auswirken.
Für Aufsehen sorgte vor ein paar Jahren auch ein Präparat gegen Liebeskummer. Der Hersteller versprach, dass sich Liebeskummer mit der Einnahme dieser Pille lindern lasse. Beweise zur Wirksamkeit konnten nicht ermittelt werden, im Gegenteil: Auch hier sind Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit möglich, heißt es. Wer glaubt, im stationären Handel sei das anders, irrt: Nach Auffassung der Verbraucherschützer gebe es bei rund der Hälfte der Produkte Klärungsbedarf, was die „Zulässigkeit der Werbeaussagen“ angehe.
Klare Trennlinie
Das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln geht so weit, dass im Jahr 2020 auf verschiedenen Internetseiten für ein Medikament geworben wurde, das bei einer Corona-Infektion helfen soll – oder für ein Nahrungsergänzungsmittel, das der Erkrankung vorbeugen soll. Dabei liegen nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz (BfV) die Unterschiede zwischen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln klar auf der Hand: Während Arzneimittel dazu dienen, Krankheiten zu lindern, zu verhüten oder zu heilen, gehören Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und dienen – wie der Name sagt – zur Ergänzung der Ernährung gesunder Personen. Sie unterliegen dem Lebensmittelrecht, anders als Medikamente, die dem Arzneimittelrecht unterliegen.
Verantwortlichkeiten unterschiedlich
Während bei Nahrungsergänzungsmittel der Hersteller für die Sicherheit des Präparats zuständig ist, müssen klinische Studien bei Arzneimitteln die Sicherheit und Wirksamkeit der produzierten Arzneimittel belegen. Erst dann können die Mittel zugelassen werden. Hinzu kommt, dass die Mengenangaben auf der Verpackung nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz von Nahrungsergänzungsmitteln sogar bis zu 50 Prozent von der tatsächlichen Menge im Präparat abweichen können, was bei Arzneimitteln nicht der Fall sein darf.
Informationsvorschriften
Es ist entscheidend wichtig beim Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln, dass dem Verbraucher bei der Auswahl der Produkte alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Die Kennzeichnung gibt es in jeglicher Form zu finden. Egal ob auf der Verpackung aufgedruckt, es mit einem Etikett versehen wurde oder ein Beipackzettel enthalten ist. Mit Blick auf den Schutz der Verbraucher gibt es deshalb Kennzeichnungsvorschriften, die sich in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMV) finden. Neben allgemeinen Informationsvorschriften, die für alle Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel) gelten, gibt es für diese darüber hinaus gehende spezielle Vorschriften - alles Dinge, die Hersteller und Vertreiber bei der Auszeichnung der Präparate auf ihren Etiketten beachten müssen. Dies bezieht sich etwa darauf, dass die spezifischen Stoffe, die das Produkt charakterisieren, genannt werden müssen. Außerdem muss deren Gehalt für die empfohlene Dosis in absoluter Menge ausgewiesen werden, und selbstverständlich ist die Ausweisung des Produkts als Nahrungsergänzungsmittel zwingend. Wechselwirkungen mit Medikamenten allerdings müssen nicht ausgewiesen werden.
Transparenz bei Wechselwirkungen
Mehr Transparenz ist auch bei Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamentengruppen erforderlich. Je mehr Arzneimittel eine Person einnimmt, desto höher ist das Risiko von Gesundheitsschäden. Außerdem gibt es Polymedikationen, die für den Patienten tödlich enden können. Zu solchen Wechselwirkungen kommt es häufig, weil verschiedene Ärzte unterschiedliche Arzneien verordnen, ohne zu wissen, welche Medikamente die behandelte Person außerdem zu sich nimmt. Zum Beispiel darf der Wirkstoff Ibuprofen nicht gemeinsam mit Kortison eingenommen werden, Johanniskraut nicht bei gleichzeitiger Einnahme der Anti-Baby-Pille.
Der Hausarzt muss informiert sein

Viele Patienten nehmen neben verschreibungspflichtigen Medikamenten auch frei verkäufliche Präparate zu sich, was ebenfalls zu Wechselwirkungen führen kann. Deshalb sollte zumindest der Hausarzt stets wissen, welche Medikamente verschrieben wurden und welche Nahrungsergänzungsmittel der Patient konsumiert. Darüber hinaus können Nahrungsergänzungsmittel Laborwerte beeinflussen. Eines davon ist zum Beispiel Biotin, das in vielen Nahrungsergänzungsmitteln vorkommt. Biotin kann unter anderem jedoch Herz-Kreislauf-Marker und Schilddrüsenmedikamente verfälschen. Und es gibt auch Lebensmittel, die die Wirkung von Medikamenten verstärken, abschwächen oder außer Kraft setzen können. Dazu zählt unter anderem Milch bei gleichzeitiger Einnahme von bestimmten Antibiotikaarten oder Grapefruitsaft. Bekannt ist auch, dass
- Koffein die Wirkung von theophyllinhaltigen Medikamenten gegen Asthma verstärken kann
- Zitronenlimonade und andere Fruchtsäfte gemeinsam mit der Einnahme von Säurehemmern zu Verwirrung und Krampfanfällen führen kann
- Medikamente gegen Anämie (Blutarmut) und Eisenmangel nicht wirksam sind, wenn sie mit Kaffee oder Tee eingenommen werden
- Schmerzmittel deutlich geringer wirken, wenn zeitnah Ballaststoffe wie Müsli, Rohkost oder Vollkornbrot gegessen wurden
Gefährliche Kombinationen
Bei Wechselwirkungen mit Nahrungsergänzungsmitteln geht das so weit, dass deren Einnahme bei einer gleichzeitigen Krebstherapie gefährlich werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, für welche Arzneistoffe ein Grapefruitwarnhinweis gilt und welche weiteren Lebensmittel eine Medikamentengabe beeinflussen können.
Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks (NDR) sterben mehr als dreimal so viel Menschen, die Rede ist von bis zu 25000 pro Jahr, an Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, die durch Arzneimittel hervorgerufen worden sind. Rund eine Millionen Menschen werden deshalb pro Jahr in Krankenhäuser eingeliefert und die Hälfte der Patienten in akuter Lebensgefahr. Sie haben schädliche, falsche oder zu viele Medikamente genommen“, heißt es in einem Beitrag des NDR aus dem Jahr 2021.
Schwierige Aufklärung
Dennoch gibt es bis heute kein System, mit dem entsprechende Informationen gespeichert werden können, und es liegt im Grunde am Patienten, die Ärzte zu informieren. Denn, so heißt es, ist die Aufklärung des Patienten durch die Ärzte problematisch: In einer Studie berichteten 85 Prozent der befragten Patienten während eines Krankenhausaufenthalts oder danach, dass sie von ihrem Arzt nicht ausreichend über Wechselwirkungen informiert werden, ein Drittel von ihnen gab an, gar keine Informationen erhalten zu haben. Von den Krankenkassen kommen allein deshalb Forderungen nach einer elektronischen Patientenakte, die seitens der Bundesregierung in Planung ist, in der alle benötigten Informationen für Ärzte zugänglich sind. Grundsätzlich sollten sich die Patienten allerdings auch ihre Selbstverantwortung klar machen und zumindest die Beipackzettel ihrer Medikamente lesen. Wenn sich daraus Fragen ergeben, ist der Arzt oder der Apotheker der Ansprechpartner.
/jre
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