Zahlen und Fakten Gründungen in Deutschland gehen immer weiter zurück

Gründungszahlen seit 2010 beinahe halbiert
Der seit 2010 vorherrschende Trend ist durchaus besorgniserregend. In Deutschland wird immer weniger gewerblich gegründet und das, obwohl viele Städte Start-ups unter die Arme greifen oder Fördermittel für Gründer herausgegeben werden. Doch zeigen sich die Zahlen davon nicht beeindruckt:
- 2010 – im Jahr 2010 wurden noch 417.644 Gründungen verzeichnet.
- 2015 – nur fünf Jahre später war die einstige Zahl in weite Entfernung gerückt: 298.546 Gründer wagten sich an die Gründung.
- 2020 – die Unternehmensgründungen von 2010 haben sich fast halbiert. 234.620 Gründungen wurden in den Statistiken verzeichnet.
Nun ließe sich natürlich sagen, dass das vergangene Jahr nicht eben gründungsfreundlich war. Allerdings setzt sich auch in Pandemiezeiten der Trend nur fort, denn ein Jahr zuvor gab es auch nur rund 30.000 Gründungen mehr.
Generell müssen diese Zahlen jedoch im Kontext betrachtet werden. Die obigen Zahlen stammen beispielsweise aus Statistiken zur gewerblichen Gründung. Wer hingegen die Gesamtgründungszahl berücksichtigt, der kommt für das vergangene Jahr auf 542.000 Existenzgründungen. In diese Zahl fließen auch all die nicht-anzeigepflichtigen Gründungen mit hinein. Zu diesen zählen beispielsweise alle Gründungen im Bereich der freien Berufe.
Welche Rechtsformen besonders beliebt sind?
Wer gründet, der steht in den meisten Fällen vor der Frage, welche Rechtsform sich für einen selbst eignet. Auf diesem Gebiet gibt es einen klaren Favoriten, schon Rang 2 liegt deutlich dahinter:
- Einzelunternehmer - im Jahr 2019 fielen 2.169.024 Betriebe auf diese Unternehmensform. Zumeist wird sie im Bereich mit bis höchstens 50 Beschäftigten gewählt. Zu den Einzelunternehmern zählen natürlich auch die klassischen Einmannbetriebe.
- Kapitalgesellschaften - hierzu zählen die GmbH und AG. Rund 758.374 Betriebe erfolgten in einer der beiden Unternehmensformen. Auch hier zeigt sich, dass die Wahl schon bei nur wenigen Angestellten genutzt wird: 529.495 Gesellschaften beschäftigten höchstens zehn Angestellte.
- Personengesellschaften - sie sind auf Platz drei, jedoch weit abgeschlagen. 402.466 Betriebe wurden als OHG oder KG betrieben.
- Weitere Formen - sie machen 229.333 Betriebe aus.
Das sind die Gesamtzahlen, die 2019 registriert waren. Die Anteilsverteilung ist recht einfach zu verstehen, denn ein Einzelunternehmen unterliegt geringeren Voraussetzungen als beispielsweise die AG oder GmbH. Und während die meisten Gründer in der Schule durchaus die verschiedenen Unternehmensformen gelernt haben, so ist die Entscheidung in der Zukunft gar keine so einfache. Aber was macht die jeweiligen Formen aus?
- Einzelunternehmer - der Inhaber ist eine natürliche Person, die sowohl ein Landwirt, Freiberufler oder Gewerbetreibender sein kann. Grundsätzlich haftet der Einzelunternehmer voll und auch mit dem Privatvermögen. Die Gründung ist sehr einfach, da es keine Vorgabe bezüglich des Startkapitals gibt. Gewerbetreibende gründen das Unternehmen mit einer einfachen Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt, handelt es sich um einen gewerbetreibenden Kaufmann, so wird dieser in das Handelsregister aufgenommen. Freiberufler hingegen benötigen nur eine Steuernummer, sofern sie keine besitzen. Nachteilig an dieser Form ist, dass der Gründer im vollen Umfang haftet. Dennoch wird diese Form für den Einstieg in die Selbstständigkeit empfohlen.
- Personengesellschaften - hier ist insbesondere die GbR von Interesse. Mindestens zwei Gesellschafter schließen sich zusammen und erstellen einen Gesellschaftervertrag. Ist das Haftungsrisiko überschaubar, eignet sich diese Gesellschaftsform. Gerne wird sie von Freiberuflern genutzt, die sich zusammenschließen. Viele Rechtsanwaltskanzleien sind beispielsweise GbR. Die Haftung wird gesamtschuldnerisch erfüllt. An einer Sache Unbeteiligte können im Innenverhältnis jeden ihren Haftungsanteil von der verurteilten Person einfordern.
- GmbH - sie gibt es in der typischen Form mit einem Startkapital von 25.000 Euro, aber auch als Unternehmergesellschaft. Diese GmbH lässt sich schon mit einem Startkapital von 1 Euro gründen. Das gesamte Gründungsverfahren ist deutlich verkürzt, dennoch genießen UG die Vorteile einer GmbH. Wer eine GmbH gründen möchte, muss jedoch mehr im Blick behalten als nur das erforderliche Startkapital.
- AG - die Aktiengesellschaft ist eine häufige Unternehmensform. Neben der normalen AG gibt es die Ein-Personen-AG mit einem Mindeststartkapital von 50.000 Euro. Mindestens drei Leute müssen im Aufsichtsrat setzen, der Gründer ist zeitgleich der Vorstand. Im Vergleich mit der normalen AG sind die Anforderungen geringer.
Dies sind nur einige wenige Unternehmensformen. Auch die OHG oder die GmbH & Co. KG können für Gründer von Interesse sein. Letztendlich muss die Wahl immer gut durchdacht werden. Alle Formen stehen ohnehin nicht jedem Unternehmer zur Verfügung, sei es, weil das Einlagekapital fehlt, oder aber, weil die sonstigen Voraussetzungen nur schwer erfüllbar sind. Die wichtigste Frage sollte sich jedoch um die Haftung drehen:
- Privatvermögen? – wird mit dem Privatvermögen gehaftet, so sind im Ernstfall der Betrieb, das Haus, das Auto und sämtliches Vermögen weg. Über die Gefahren sollten sich Unternehmer vorab gut beraten lassen. Mitunter gibt es legale Optionen, zumindest einen Teil des Privatvermögens zu schützen. Dies kann beispielsweise sein, indem das Eigenheim auf das Kind übertragen wird, bevor die Unternehmensform gewählt wird.
- Firmenvermögen? – mit dem Unternehmensvermögen zu haften, ist natürlich insoweit positiv, dass das private Vermögen im Normalfall nicht angetastet wird. Hier gibt es jedoch mitunter Ausnahmen, wie beispielsweise veruntreute Gelder oder das nach Bekanntwerden des Schadens auf das Privatkonto übertragene Firmengeld. Grundsätzlich können Unternehmer ihren Betrieb vor Regressforderungen versichern. In etlichen Bereichen ist diese Versicherung sogar vorgeschrieben.

Fazit – nicht alle Gründungszahlen gehen zurück
Wenn davon gesprochen wird, dass sich die Zahl der Gründungen innerhalb von zehn Jahren halbiert hat, klingt die Nachricht negativ. Jedoch stimmt dies nicht ganz, da in diese Statistik nur gewerbliche Gründungen hineinzählen. Die Gründung einer eigenen Schreinerei wird als Gründung notiert, die Gründung seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei hingegen in dieser Statistik nicht. Es kommt also auch auf die Art der Gründung und die Wahl einer Unternehmensform an. Sämtliche Betriebe, die ins Handelsregister eingetragen oder dem Gewerbeamt gemeldet werden müssen, gelten als Gründung – alle anderen Betriebe fallen aus diesen Statistiken heraus.
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