Markenstreit Goldbär vs. Gold-Teddy

Der BGH wies heute eine Klage des Süßigkeitenherstellers Haribo ab, der Markenrechte seiner Wortmarke Goldbär durch den Gold-Teddy von Lindt verletzt sah. In dem jahrelangen Rechtsstreit spielten Umfragen, etwa zu dem Bekanntheitsgrad der Produkte, eine große Rolle.

Stein des Anstoßes ist ein in Goldfolie verpackter Schokoladenbär, der Gold-Teddy, den Lindt seit 2011 vertreibt. Dieser trägt ähnlich dem Bär, der auf der Verpackung der Haribo-Gummibärchen abgebildet ist, eine Schleife um den Hals. Haribo sah dadurch seine Markenrechte der Wortmarke Goldbär verletzt.

Haribo führte zwei Umfragen als Beweis dafür an, dass der Goldbär als Marke gefährdet sei: 2012 hätten noch rund 89 Prozent der Befragten den Goldbären Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.

Aber auch Lindt argumentierte unter anderem mit einer Umfrage: So stellte die GfK 2012 fest, dass Befragte aufgrund von Form und Farbe eines Produkts auf die Herkunft von einem bestimmten Unternehmen schließen könnten, hier gab es sehr hohe Zuordnungswerte für den Goldhasen von Lindt. Das Unternehmen argumentierte in dem Zusammenhang mit der optischen Anlehnung des Gold-Teddys an den bekannten Goldhasen.

Nachdem in den Vorinstanzen abwechselnd Haribo und Lindt erfolgreich waren, hatte Haribo letztendlich Revision beim BGH eingelegt. Nachdem diese nun abgelehnt wurde, steht fest, dass die Markenrechte von Haribo durch Lindt nicht verletzt wurden. Die Entscheidung wird Experten zufolge Bedeutung über den Fall hinaus haben. In Sachen Schokolade oder Gummibärchen dürfen jetzt also die Verbraucher wieder entscheiden – durch den Griff ins Süßigkeitenregal oder bei einer der nächsten Umfragen.

dr

 

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