EU und USA einigen sich auf Nachfolgeregelung für Safe Harbor

Sie sollen künftig in einem Beschwerdeverfahren mit Unterstützung eines Ombudsmanns gegen Datenschutzverstöße vorgehen können. Die neue Vereinbarung hätte eigentlich schon bis Ende Januar umgesetzt sein müssen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober die zuvor geltende "Safe Harbor"-Vereinbarung gekippt hatte.
Das Abkommen soll von der Federal Trade Commission (FTC) überwacht und jährlich von der EU-Kommission evaluiert werden. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit Sanktionen rechnen.
Während etwa der Bitkom die Einigung begrüßt und Bitkom-Geschäftsleiterin für Datenschutz und Sicherheit Susanne Dehmel das neue Abkommen als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit beim Datenaustausch mit den USA beschreibt, gibt es harsche Kritik von Max Schrems und Edward Snowden. Max Schrems ist Datenschutzaktivist und verantwortlich dafür, dass sich der EuGH überhaupt mit der Regelung befasst hatte. Er kritisiert unter anderem die Tatsache, dass das neue Abkommen bisher lediglich in Form eines Briefes existiere und somit noch gar kein gültiges Abkommen sei. Whistleblower Edward Snowden postete gestern auf Twitter "EU capitulates totally on #SafeHarbor. Interesting, given that they held all the cards."
Aus Sicht von Susanne Dehmel müssen an die Überwachung von EU-Bürgern in den USA die gleichen hohen Maßstäbe angelegt werden wie in der EU. Die US-Regierung müsse zu ihrem Wort stehen und das neue Privacy Shield sich in der Praxis bewähren. Gleichzeitig sollten die bestehenden Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten erhalten bleiben.
Nun heißt es für die EU zunächst einen gültigen Vertrag auszuarbeiten; sowohl die Vertreter der EU-Staaten als auch das Europaparlament können noch von ihren Prüfrechten Gebrauch machen. Und nicht nur die Marktforschungsbranche wird interessiert nach Brüssel schauen, wenn das neue Datenschutzabkommen Gestalt annimmt.
dr
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!
Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.
Anmelden