Eine Einführung zum Markenrecht

Christian Weil (Hübsch & Weil)

Von Christian Weil, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil

Das Markenrecht ist oftmals Bestandteil der Gründungphase von „StartUps“. Aber auch später, wenn es um das eigene Logo oder ein neues Produkt geht, taucht das Markenrecht wieder auf. Jedes Unternehmen sollte das Thema dauerhaft im Auge behalten, denn das Markenrecht entscheidet darüber, ob die Konkurrenz unter der gleichen Bezeichnung im Wettbewerb auftreten darf oder ein Alternativprodukt anbieten darf. Dieser Artikel soll dazu dienen, einen ersten Überblick über das Markenrecht zu verschaffen.

Was ist eine Marke?

Es stellt sich die Frage, was genau eine Marke ist. Das Ziel eines Produktes oder eines Unternehmens ist, eine gewisse Reputation, also einen „guten Namen“ zu erlangen. Eine bekannte Bezeichnung eines Produktes schafft Vertrauen und stellt einen Wirtschaftswert dar. Eine Marke dient dazu, Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und schützt damit diesen „guten Namen“. Diese Kennzeichnung kann auf verschiedene Art erfolgen:

  • als Wortmarke wie zum Beispiel bei „Siemens“
  • als Bildmarke wie zum Beispiel der „Mercedesstern“
  • als Wort/Bildmarke wie zum Beispiel „Coca-Cola“
  • als 3D-Marken wie zum Beispiel die „Odol Mundwasserflasche“
  • als Hörmarken wie zum Beispiel die Jingles, die im Radio laufen
  • als Farbmarke wie zum Beispiel lila von Milka

Neben diesen Möglichkeiten seine Waren oder Dienstleistungen zu schützen, kann durch das Markenrecht auch der Name, die Firma oder die Geschäftsbezeichnung eines Unternehmens geschützt werden, wie zum Beispiel Nestlé, eBay (sogenannte Unternehmenskennzeichen).

Das heiß, dass das Markenrecht den Bereich schützt, der über das eigentliche Produkt, die Dienstleistung oder das Unternehmen hinaus geht, also den oben bereits erwähnten „guten Namen“, was sich in wirtschaftlichem Erfolg ausdrückt: Je geläufiger eine Marke ist und je besser die Stellung im Markt gegenüber der Konkurrenz, desto flexibler kann der Preis für das Produkt oder die Dienstleistung gestaltet werden.

Entstehung des Markenschutzes

Der sicherste Weg einen Schutz zu erlangen, ist durch eine Eintragung der Marke in das Markenregister. Zwar kann ein Markenschutz auch durch die Benutzung im Geschäftsverkehr oder eine gewisse Bekanntheit entstehen, aber die Voraussetzungen dafür sind sehr hoch. Aus diesem Grund ist der überwiegende Teil der Marken in Deutschland auch im Register eingetragen

In welchen Ländern kann ein Markenschutz beantragt werden?

Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Um Markenrechte wirksam abzusichern, ist es im ersten Schritt erforderlich, den voraussichtlichen territorialen Wirkungsbereich des künftigen Markeninhabers festzustellen. Dabei kann es schon allein im Hinblick auf Aktivitäten im weltweit zugänglichen Internet sinnvoll sein, den Markenschutz über das eigene Land hinaus zu erstrecken.

Recherche

Im zweiten Schritt ist durch eine Markenrecherche in den einschlägigen Markenregistern der in Betracht kommenden Länder festzustellen, ob bereits ältere Rechte in dem betreffenden Land existieren, die einen neuen Markenschutz ausschließen. Sofern entsprechende entgegenstehende Rechte entdeckt werden, sollte mit der Mandantschaft abgeklärt werden, ob die Beantragung eines Schutzes überhaupt sinnvoll ist oder ob der Produkt- oder Dienstleistungsname geändert werden sollte.

Falls die Recherche keine entgegenstehenden Rechte ergibt muss im dritten Schritt die Marke auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten werden. Hierbei geht es sowohl um die Auswahl und Gestaltung der Marke selbst als auch um deren Klassifizierung anhand der Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen nach der so genannten „Nizzaer Klassifikation“, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist.

Schließlich sollte im letzten Schritt für die so ausgewählte Marke eine Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend bei dem betreffenden Markenamt hinterlegt werden. Zumeist wird zunächst eine deutsche oder europäische Markenanmeldung hinterlegt und dann innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist im Ausland nachangemeldet. Mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsverfahrens erhält der Anmelder eine Markenurkunde.

Schutzvoraussetzungen der Marke

Soweit das Zeichen markenrechtlich überhaupt schutzfähig ist, ist zu prüfen, ob ihrem Schutz Schutzhindernisse entgegenstehen.

Dabei sind im Markengesetz eine Reihe von absoluten Schutzunfähigkeitskriterien enthalten. Zu beachten in diesem Zusammenhang ist insbesondere, dass Zeichen dann nicht eingetragen werden, wenn diese ausschließlich aus Begriffen bestehen, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen wurden oder zur Bezeichnung der zugrundeliegenden Waren in der jeweiligen Branche üblich sind (Freihaltebedürftigkeit/fehlende Unterscheidungskraft).

Eine Unterscheidungskraft fehlt

  • bei sogenannten „beschreibenden Begriffsinhalten“, wie zum Beispiel „Mineralwasser mit Kohlensäure“,
  • bei Gattungsbegriffen. So ist zum Beispiel ein Produkt „Mineralwasser“ ohne weitere Besonderheiten.

Die Marke darf die Waren oder Dienstleistungen für die sie eingetragen werden soll also nicht lediglich beschreiben. “Apple” wäre beispielsweise für Obsterzeugnisse beschreibend, nicht aber für Computer. “Visage” wird im Bereich der Kosmetik lediglich als beschreibende Zweckbestimmungsangabe, nämlich zur Verwendung im Gesicht verstanden. In Kombination mit einem unterscheidungskräftigen Wort- oder Bildbestandteil kommt aber eine Eintragung dennoch in Betracht (z. B. ”Nivea Visage”).

Weiterhin darf es sich nicht um ein allgemeines Wort der deutschen oder einer anderen verständlichen Sprache handeln, das stets nur in dieser Bedeutung und eben nicht als Herkunftshinweis verstanden wird, wie z.B. „Super“ oder „Spitze“. Diese Wörter werden nicht mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht, sondern lediglich als allgemeine Anpreisung verstanden.

Markenwert

Marken wie „BMW“, „Google“ oder „Miele“ verdeutlichen anschaulich den Einfluss der jeweiligen Marken am Gesamterfolg der beteiligten Unternehmen. Nicht selten kommt es vor, dass eine Marke zum kostbarsten Vermögenswert eines Unternehmens avanciert.

 

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