Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Ein Facebook-Konto kann man erben

Wenn man stirbt, hinterlässt man seinen Erben Persönliches und Vermögen. Ein Gericht hat entschieden, dass das auch für ein Nutzerkonto bei Facebook gilt.

Nutzerprofile bei Facebook sind oft ein Spiegel des Lebens, so wie in der körperlichen Welt ein Fotoalbum oder ein Tagebuch. Man teilt die Inhalte, über die Facebook den Zugriff verwaltet, sofern sie im öffentlichen Bereich gepostet sind, mit jedem Nutzer. Teilweise teilt man sie nur mit ausgewählten Personen.

Als in Berlin ein fünfzehnjähriges Mädchen starb, wurde der Status des Kindes in den "Gedenkzustand" überführt, nachdem der Tod dem Dienst gegenüber nachgewiesen wurde. Man kann dann nur noch im Andenken an den Verstorbenen Mitteilungen posten, aber dessen Kommunikation nicht mehr sehen. Genau das wollten die Eltern aber, weil sie wissen wollten, ob sich aus der Kommunikation ihres Kindes Hinweise für eine Selbsttötung ergeben.

Wer hat einen Anspruch auf die Daten Verstorbener bei Facebook?

Ein Gericht in Berlin hat kürzlich entschieden, dass die Eltern dazu ein Recht haben, weil sie nach dem Erbrecht in den Nutzungsvertrag ihres Kindes eingetreten sind. Persönlichkeitsrechtliche Bedenken hatten die Richter bei dem verstorbenen minderjährigen Menschen nicht. Sie sahen auch keinen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und gegen das Datenschutzrecht des Kindes und auch nicht gegen die "Gedenkzustandsrichtlinie" von Facebook.

Facebookposts sind wie körperliche persönliche Aufzeichnungen

Was mit persönlichen Daten im Netz passiert, wenn ein Mensch stirbt, ist ein wichtiges Thema. Am Ende ist der Nutzungsvertrag mit einem persönlichen Netzwerk ein Vertrag wie jeder andere auch. Das Recht, als Erbe Fotoalben und persönliche Aufzeichnungen seiner Verstorbenen zur Kenntnis zu nehmen, hat  man auch bei vergleichbaren Inhalten aus dem Internet.

Facebook ist nicht der Wächter über Erinnerungen an Menschen

Es ist wichtig, dass Facebook sich nicht zum Wächter über Erinnerungen machen darf. Wer in die traurige Situation kommt, darum kämpfen zu müssen, der kann sich jetzt auf das Landgericht Berlin berufen.

Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

 

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