Nutzung von Mobilfunknummern für wissenschaftliche Forschung E-Privacy Verordnung – Der ADM bleibt dran

Die E-Privacy-Verordnung ist immer noch nicht so, dass es für die Marktforschung passt. Der ADM schreibt einen Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der Deutschland im EU-Rat vertritt.

Bernd Wachter, Roland Abold, Sebastian Götte
Der ADM ist noch immer unzufrieden bzgl. der E-Privacy-Verordnung (von links: Bernd Wachter, Roland Abold, Sebastian Götte) (Bild: ADM)

Ziel: Regionale Zuordnung von Mobilfunknummern

Wir berichteten bereits im Mai 2020 davon: Der ADM schrieb damals einen offenen Brief an Kanzlerin Merkel und mahnte schnellere Fortschritte bei der E-Privacy-Verordnung an.

Hintergrund: Für die regionale Aussteuerung mobiler Telefon-Stichproben wäre eine Rechtsgrundlage notwendig, mit der die Marktforscher an die Netzbetreiber herantreten könnten, um zusätzlich zur Mobilfunknummer weitere Informationen zur Regionalisierung der Telefonnummer anfordern zu können. Gerade in Corona-Zeiten, in denen bevölkerungsrepräsentative Stichproben mittels F2F-Stichproben nicht möglich waren, ein großes Problem für die Branche. Immer weniger Menschen, so der ADM, sind per Festnetz erreichbar, viele nur noch per Mobilfunk. Eine Festnetzstichprobe allein wird deshalb keine repräsentative Ergebnisse mehr liefern. Eine Verortung der Mobilfunk-Anschlüsse wäre hingegen bislang nur durch eine vorherige Abfrage bei den Anschlussinhaber möglich.

Bislang anonymisierte bzw. pseudonymisierte, aber nicht personenbezogen

In einem weiteren Brief, diesmal an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der Deutschland im EU-Rat vertritt, spricht der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute nun ein Beschwernis der Branche an, dem im Rahmen der E-Privacy-Verordnung vergleichsweise einfach begegnet werden könnte, um die Regionalisierbarkeit von Mobilfunknummern zu ermöglichen.

Der aktuelle Entwurf der E-Privacy-Verordnung kennt zwar ein „Forschungsprivileg“, es läuft jedoch für die skizzierte Problematik ins Leere, da die Telefonprovider den Instituten keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen dürfen, sondern nur anonymisierte bzw. pseudonymisierte. Diese Information hilft den Marktforschenden bei ihrem Vorhaben aber nicht weiter.

Durch eine entsprechende Modifizierung des Verordnungsentwurfs könnte den Providern erlaubt werden, den Instituten mitzuteilen, ob die Telefonnummern der Mobilfunkstichprobe in das Zielgebiet der Befragung gehört oder nicht. Dies wäre aus Sicht des ADM in datenschutzkonformer Weise möglich.

Bernd Wachter, Vorstandsvorsitzender des ADM:

„Wir haben Herrn Altmaier gebeten, sich im Rat der EU dafür einzusetzen, dass für wissenschaftliche Forschungszwecke die Nutzung von Mobilfunk-Nummern nicht schwieriger ist als die Nutzung von Festnetz-Nummern. Die Gleichbehandlung wird umso dringlicher, je mehr sich die Mobilfunktelefonie zu Lasten der Festnetztelefonie verbreitet. Viele, vor allem jüngere Menschen, sind überhaupt nur noch mobil zu erreichen. Wenn wir weiterhin verlässliche Ergebnisse aus Befragungen als Grundlage für gesellschaftliche Entscheidungen verwenden wollen, muss die E-Privacy-Verordnung entsprechend angepasst werden!“

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