Roy A. Walsh im Interview Die wachsende Bedeutung des Datenschutzes

Roy A. Walsh, Syndikus und Prokurist bei GfK (Bild: GfK)
marktforschung.de: An welcher Stelle ist das Thema Datenschutz personell und strukturell in Ihrem Unternehmen aufgehängt?
Roy Walsh: Das Thema Datenschutz ist bei der GfK Gruppe im Bereich Legal / Compliance aufgehängt, so dass eine direkte Berichtslinie an den Vorstand gegeben ist.
marktforschung.de: Wer ist bei GfK für das Thema verantwortlich?
Roy Walsh: GfK ist als Unternehmensgruppe in mehr als 100 Ländern vertreten und hat die Verantwortlichkeiten für das Thema Datenschutz deshalb auf die Regionen "Amerikas" und "EMEAA" verteilt. Jeweils ein Mitarbeiter der Legal- bzw. Compliance-Abteilung nimmt dort die Rolle des Privacy Officers wahr. In Kanada ist das mein Kollege David Stark für Nord-, Mittel- und Südamerika, und ich bin von Nürnberg aus für Europa, Asien, Afrika und den Nahen Osten verantwortlich.
marktforschung.de: Welche relevanten Entwicklungen gab es beim Datenschutz in den vergangenen Jahren?
Roy Walsh: Datenschutz hatte bei uns schon immer oberste Priorität und gewinnt weiter an Bedeutung. Seit etwa vier, fünf Jahren stellen wir fest, dass auch unsere Kunden den Themen Datenschutz und Datensicherheit einen höheren Stellenwert einräumen. Sie legen zunehmend Wert auf einen Dienstleister, der nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern der einen Schritt weiter geht und Schutzmechanismen einbaut, die auch zukünftigen Rechtsentwicklungen – etwa wie jüngst Safe Harbor – Rechnung tragen.
Datenschutz als wichtiger Baustein
marktforschung.de: Inwiefern kann das Thema Datenschutz Unternehmen der Marktforschungsbranche die Chance geben, sich zu profilieren und stellt weniger ein notwendiges Übel als einen wichtigen Baustein dar?
Roy Walsh: Aus meiner Sicht können sich europäische und vor allem deutsche Unternehmen beim Thema Datenschutz positiv gegenüber Wettbewerbern abgrenzen. So hat ja insbesondere das deutsche Datenschutzrecht im Rahmen der zukünftigen EU-Verordnung – die für alle europäischen Länder bindend sein wird – Maßstäbe gesetzt und bestimmte bewährte Strukturen auch auf den europäischen Rahmen übertragen. Die Chance der deutschen Marktforschungsunternehmen liegt aus meiner Sicht vor allem darin, dass sie bereits praktische Erfahrungen gesammelt haben und einen deutlichen Know-how-Vorsprung gegenüber Anbietern anderer Länder haben.
marktforschung.de: Begrüßt GfK strengere Vorgaben durch das Gesetz oder liegt es vielmehr im ureigensten Interesse Ihres Unternehmens, von sich aus alles für den Datenschutz in Bezug auf die Panelteilnehmer zu tun?
Roy Walsh: Der Schutz der Panelteilnehmer hat für GfK wie für alle Marktforschungsunternehmen eine hohe Priorität, die letztlich darauf beruht, dass ohne entsprechendes Vertrauen ein Panelaufbau und -erhalt nicht möglich ist. Dieses Vertrauen zu bewahren, ist eine unserer wesentlichen Aufgaben und Herausforderungen. Eine Verschärfung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften ist insofern kein Nachteil, sondern dürfte das Vertrauen in deutsche Marktforschungsunternehmen eher noch stärken.
Auswirkungen des Privacy-Shield-Abkommens auf die Marktforschungsbranche
marktforschung.de: Welche Auswirkungen wird das Privacy-Shield-Abkommen aus Ihrer Sicht konkret auf die Marktforschungsbranche haben?
Roy Walsh: Eine große Auswirkung des Privacy-Shield-Abkommens auf die deutsche Marktforschungsbranche sehe ich nicht; letztlich geht es ja bei der Thematik um die Übertragung personenbezogener Daten von Europa in die USA und entsprechende Übertragungen von Befragtendaten sind ja nach den deutschen Standesrichtlinien ohnehin unzulässig. Für die eher seltenen Fälle von Datenübertragungen innerhalb internationaler Konzerne besteht gegenwärtig eine gewisse Unsicherheit. Diese zu beseitigen, erfordert zwar einen nicht unerheblichen Aufwand, ist aber machbar. Insgesamt dürfte das Thema eher für internationale Konzerne und deren interne Vorgänge von Bedeutung sein. Das können natürlich auch Marktforschungskonzerne sein.
marktforschung.de: Wie sehen Sie die Rolle der Ombudsmänner, die im Rahmen des Abkommens künftig tätig sein sollen?
Roy Walsh: Über die Rolle, Berichtslinien und auch Kontrolle der Ombudsmänner ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch wenig bekannt. Insgesamt ist es sicherlich ein Fortschritt, dass europäische Bürger eine entsprechende formale Anlaufstelle für Datenschutzthemen in diesem Bereich haben. Wie sich das Ganze in der Praxis ausgestalten wird, bleibt aber abzuwarten.
marktforschung.de: An welcher Stelle hätten Sie sich eventuell eine andere Regelung gewünscht?
Roy Walsh: Wünschenswert wäre es sicher gewesen, wenn es eine explizite Regelung im Sinne der deutschen Privilegierung im BDSG auch im Rahmen der EU Grundverordnung gegeben hätte. Es besteht aber offenbar Einigkeit, dass die Marktforschung unter das Forschungsprivileg zu subsummieren ist. Insofern findet letztlich doch eine, wenn auch nicht im Detail ausgesprochene Gleichstellung mit der Forschung statt. Inwiefern die europäischen Länder die Öffnungsklausel, die gegebenenfalls lokale Individualregelungen ermöglicht, nutzen werden, muss sich zeigen. Eine einheitliche und explizite europäische Regelung des Themas "Marktforschung" wäre aber meines Erachtens wünschenswert gewesen.
"Schwarze Schafe" und Sanktionsmechanismen
marktforschung.de: Schwarze Schafe gibt es ja durchaus in der Marktforschungsbranche – könnten Sie sich eine effektive Möglichkeit vorstellen, die es den Branchenverbänden erlaubt durch Sanktionen klare Abgrenzung zu diesen schwarzen Schafen zu ziehen?
Roy Walsh: Mit dem Rat der Deutschen Marktforschung und den entsprechenden Kontroll- und Sanktionsmechanismen besteht ja in Deutschland bereits eine Möglichkeit, sich von den "Schwarzen Schafen" der Branche abzugrenzen. Die Wirkung solcher Maßnahmen hängt letztlich auch davon ab, inwiefern die Verbände als Kontroll- und Sanktionsinstanzen anerkannt sind und die entsprechenden Standesregeln als notwendig und deren Verletzung als sanktionswürdig eingestuft werden. Durch die Internationalisierung des gesamten Umfeldes, erweiterte Möglichkeiten des Datenzugriffs – Digitalisierung, Big Data etc. – und das Infragestellen vorhandener lokaler Regelungen im Vergleich zum internationalen Umfeld haben sich neue Fragestellungen ergeben. Die Beantwortung dieser Fragestellungen wird definieren, wie effektiv und anerkannt letztlich Sanktionen sein können.
Das Interview führte Dorothee Ragg.
Weitere Informationen zum Unternehmen auf marktforschung.de:

Kommentare (0)
Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!
Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.
Anmelden