Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Datenträgervernichtung im Swimmingpool

Smartphones sind teure Spielzeuge. Ihr eigentlicher Wert besteht aber oft in den darauf gespeicherten Daten. Wer Daten verliert, muss das in bestimmten Fällen melden. Auch im Urlaub wollen viele nicht auf ihr Handy verzichten. Es begleitet manche auf Schritt und Tritt. Selbstverständlich ist es für so manchen auch, das Handy mit an den Pool zu nehmen. Auf dem Weg dahin kann man noch mal eben Mails checken und ein Foto von den Kindern im Wasser schießen. Dann steckt man das Smartphone in die Tasche der Badeshorts und döst auf der Liege ein. Nach einer halben Stunde hüpft man dann in den Pool. Alles fühlt sich gut an, bis zum Auftauchen. Jetzt spürt man das Handy in der Hosentasche. Da hilft kein Föhnen und Jammern. Das Handy ist Schrott und alle Daten hin. Musik, Spiele, Chats, gerade eingegebene Telefonnummern und Adressen von Urlaubsbekanntschaften und die vielen Fotos. Schließlich hat man ja in den letzten beiden Wochen keine Daten gesichert. Und dann war es auch noch das Diensthandy. Der Chef wird ganz schön maulen. Hätte man doch nur ein wasserdichtes Handy gehabt …
Je nachdem welches Geschäftsgeheimnis verloren gegangen ist …
Das stimmt schon, dennoch hat man unter Umständen Glück gehabt. Wer ein wasserdichtes Handy im Pool verliert, kann wesentlich größere Probleme bekommen, als ein paar sicher versenkte Daten und die Kosten für ein neues Gerät einem bereiten können. Wird es nämlich gefunden, sind nicht nur die Daten aus dem Urlaub noch darauf, sondern auch viele weitere Informationen. Diese kann man leicht missbrauchen.
… kann es besser sein, wenn der Datenträger Handy sicher vernichtet ist
Hand aufs Herz? Wie viele persönliche und berufliche Daten gehen verloren, wenn man das Smartphone verliert. Dessen Inhalte wie Dokumente, Bilder und weitere persönliche Informationen bieten einen prima Einblick in die Sphäre seines Besitzers, denn sie spiegeln einen großen Teil seiner Persönlichkeit und seines Berufslebens. Was den wahren Wert eines Datenspeichers ausmacht, ist nicht sein Gehäuse, sondern sein digitaler Inhalt.
Vorsicht: Datenverlust kann meldepflichtig sein
Man kann dem Arbeitgeber bestimmt besser erklären, dass ein neues Handy fällig ist, als dass eine geheime Präsentation für ein neues Produkt, das im nächsten Jahr öffentlich werden soll oder Gesundheitsdaten von Kunden oder Mitarbeitern vielleicht schon jetzt online verfügbar sind. Das wäre für die Firma eine vielleicht teure und der Datenschutzaufsicht zu meldende Datenschutzpanne (§ 42 a BDSG) der übleren Art. Auch Partner, Kinder und weitere Personen im Fotoarchiv, finden es möglicherweise besser, dass die Fotos aus dem Badezimmer, vom Pool und von der feucht-fröhlichen Beachparty futsch sind und nicht in den falschen Händen.
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