Researchability - Verantwortung für Markt und Daten Darf der Arbeitgeber das Surfverhalten der Mitarbeiter kontrollieren?

In vielen Unternehmen ist die private Nutzung des Bürorechners in bestimmtem Umfang gestattet. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber das Surfverhalten der Mitarbeiter kontrollieren darf, wenn er den Eindruck hat, dass privates Mailen und Surfen überhandnehmen.


Von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Private Nutzung des dienstlichen Computers kann Probleme für den Arbeitgeber mit sich bringen

Ist die private Internetnutzung gestattet, darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kontrollieren. Es gibt Rechtsprechung, wonach er dann an das Fernmeldegeheimnis gebunden ist und dann weder die private noch die dienstliche Nutzung überprüfen darf. Schließlich sind auch private Briefe für Vorgesetzte tabu. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter dazu anhält, private und geschäftliche Mails zu trennen. Dann darf er nämlich die geschäftliche Kommunikation kontrollieren. Finden sich darunter private Details kann man ihm keinen Vorwurf machen.

Beschäftigte können in eine Kontrolle einwilligen

Häufig macht das Unternehmen die private Nutzung des Internets von einer Einwilligung der Beschäftigten in die Kontrolle der Nutzung abhängig. Ohne Kontrollmöglichkeiten für den Ernstfall wird der Arbeitgeber sich meist nicht auf eine private Nutzung einlassen, die schließlich ein Entgegenkommen bedeutet. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn dem Mitarbeiter dieser Zweck mitgeteilt wird und er freiwillig zustimmt. Verweigert er die Zustimmung wird der Arbeitgeber die private Nutzung in der Regel verbieten. In diesem Fall kann er prüfen, ob sein Verbot eingehalten wird. Dazu darf er sich nicht nur Verkehrsdaten wie IP-Adresse, Uhrzeit, Absender, Empfänger usw. ansehen, sondern auch die Inhalte der Mails lesen. Das Kontrollrecht erstreckt sich dann auch auf besuchte Webseiten und die Nutzung sozialer Medien. Er muss sich aber auf Stichproben beschränken.

Mitarbeiterkontrolle ohne Zustimmung ist heikel

Bei der Kontrolle der Mitarbeiter im Netz sind klare Regeln und deren deutliche, am besten schriftliche Vereinbarung wichtig. Fehlt es daran, ist Ärger vorprogrammiert. Den vermeidet man übrigens, wenn man eigene Geräte benutzt. Das bringt aber andere Probleme mit sich.

Lesen Sie hierzu auch: "Privates Surfen am Arbeitsplatz - wann ist das erlaubt?"

 

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