- marktforschung.de
- Marktforschung
- Berufung gegen Karmasin Urteil – der Staatsanwaltschaft ist es zu mild
PROZESS GEGEN MARKTFORSCHERIN Berufung gegen Karmasin Urteil – der Staatsanwaltschaft ist es zu mild

Die frühere Familienministerin Sophie Karmasin und Co-Anwalt Philipp Wolm am Wiener Landesgericht. (Bild: picture alliance / GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com | GEORG HOCHMUTH)
Nach ihrer Zeit als österreichische Familienministerin war Karmasin laut der NZZ ihrer ursprünglichen Tätigkeit als Meinungsforscherin wieder nachgegangen. Dabei soll einer ihrer Kunden das Sportministerium gewesen sein. Um an Aufträge zu bekommen, habe Karmasin Konkurrentinnen dazu angestiftet, vergleichsweise schlechte Angebote abzugeben. Dabei soll sie die Mitbewerberinnen genau angeleitet haben, wie die Offerten auszusehen hätten. Das sind Absprachen mit dem Ziel, Wettbewerb zu verhindern. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) forderte drei Jahre Haft für Karmasin. Das Urteil lautete jedoch 15 Monate auf Bewährung. Zu wenig aus Sicht der WKStA.
Von einer weiteren Anklage wegen Betruges im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts wurde Karmasin freigesprochen. Sie hatte nach dem Ausstieg aus der Politik in der Zeit zwischen dem 19. Dezember 2017 und dem 22. Mai 2018 Bezugsfortzahlungen in Höhe von 78.589,95 Euro als Ex-Regierungsmitglied bezogen, obwohl das illegal war. Denn sie hatte ihre Arbeit in der Marketingbranche zu diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen. Für die Zeit der Bezugsfortzahlung galt für Karmasin jedoch Berufsverbot. Laut Plus24 rechnete der Richter Karmasin "tätige Reue" an, da sie die Beträge bereits zurückgezahlt habe. Gegen diesen Freispruch brachte die WKStA eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. In dem Verfahren hatte Sabine Beinschab, Gründerin und Geschäftsführerin des Meinungsforschungsinstituts Research Affairs in Wien, vor dem Wiener Landesgericht als Kronzeugin gegen Sophie Karmasin ausgesagt.
Auch die Verteidigung hat g
Die Verteidigung habe noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen, so Norbert Wess, einer der Anwälte Karmasins. Dafür hat sie aber nur noch bis heute Zeit, wie Plus24 berichtet.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!
Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.
Anmelden