- marktforschung.de
- Marktforschung
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 16 Millionen Erwerbstätige können sich Abschluss vorstellen
Berufsunfähigkeitsversicherung: 16 Millionen Erwerbstätige können sich Abschluss vorstellen
Köln - Für Erwerbstätige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eines der wichtigsten Vorsorgeprodukte. Immerhin scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland durch Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Obwohl die Versicherung Berufsunfähigen hilft, sich und ihre Familien finanziell abzusichern, haben lediglich 25 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland zwischen 16 und 50 Jahren sich für diese Form der Grundabsicherung entschieden. Den Gründen für diese Versorgungslücke geht die Studie "Abschlusspotenzial für Berufsunfähigkeitsversicherungen" von YouGov auf den Grund, für die deutschlandweit 1.500 repräsentativ ausgewählte erwerbstätige Personen zwischen 16 und 50 Jahren befragt wurden. Sie ermittelt den Kenntnisstand sowie die Motive und Produktpräferenzen von Erwerbstätigen in Deutschland zum Thema Berufsunfähigkeit.
Laut der Befragung haben 85 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 16 und 50 Jahren sich bereits Gedanken zur Berufsunfähigkeit gemacht und vier von fünf der Erwerbstätigen halten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für wichtig.
Jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland zwischen 16 und 50 Jahren ohne Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz kann es sich zumindest "vielleicht" vorstellen, in den kommenden 18 Monaten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies sind bezogen auf die Gesamtbevölkerung mehr als 16 Millionen Personen, die einem entsprechenden Beratungsangebot offen entgegentreten würden.
Wenn Personen trotz hohen Interesses keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, liegt dies meistens an der Höhe der monatlichen Beiträge. Andere mögliche Gründe, wie fehlende Transparenz oder Gesundheitsprüfungen, wirken weniger hemmend.
ah/YouGov
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Machen Sie gerne den Anfang!
Um unsere Kommentarfunktion nutzen zu können müssen Sie sich anmelden.
Anmelden