Prozess gegen Marktforscherin 15 Monate Haft auf Bewährung für Sophie Karmasin

Die frühere Familienministerin Sophie Karmasin am Dienstag, 23. Mai 2023, vor Beginn des Prozesses wegen Betrugs gegen sie am Wiener Landesgericht. (Bild: picture alliance / GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com | GEORG HOCHMUTH)
Damit sehen Richter Patrick Aulebauer und der Schöffensenat die Vorwürfe der Wettbewerbs-Manipulation gegen die ehemalige Bundesministerin für Familien und Jugend in Österreich (2013 bis 2017) als erwiesen an. Nach ihrer Zeit als Ministerin sei Karmasin laut der NZZ ihrer ursprünglichen Tätigkeit als Meinungsforscherin wieder nachgegangen. Dabei soll einer ihrer Kunden das Sportministerium gewesen sein.
Um an Aufträge zu bekommen, habe Karmasin Konkurrentinnen dazu angestiftet, vergleichsweise schlechte Angebote abzugeben. Dabei soll sie die Mitbewerberinnen genau angeleitet haben, wie die Offerten auszusehen hätten. Das sind Absprachen mit dem Ziel, Wettbewerb auszuschalten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) forderte drei Jahre Haft für Karmasin. Richter Aulebauer begnügte sich mit 15 Monaten auf Bewährung.
Zustande gekommen war das Urteil unter anderem aufgrund der Aussage von Sabine Beinschab gegen ihre ehemalige Kollegin. Dabei ging es um über das Finanzministerium abgerechnete Studien, die die ÖVP und den späteren Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem besseren Licht darstellen sollten. Das Verfahren gegen Beinschab in diesem Zusammenhang war jedoch eingestellt worden, da sie von der WKStA Kronzeuginnen-Status erhielt.
In einem weiteren Punkt hat der Richter Karmasin freigesprochen. Sie bezog nach dem Ausstieg aus der Politik in der Zeit zwischen dem 19. Dezember 2017 und dem 22. Mai 2018 Bezugsfortzahlungen in Höhe von 78.589,95 Euro als Ex-Regierungsmitglied, obwohl das illegal war. Denn sie hatte ihre Arbeit in der Marketingbranche zu diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen. Für die Zeit der Bezugsfortzahlung galt für Karmasin jedoch Berufsverbot.
Laut des Nachrichtenportals Plus24 rechnete der Richter Karmasin "tätige Reue" an. Sie habe das Geld rechtzeitig an den Staat überwiesen, auch wenn das nur geschehen sei, weil sie sich dadurch Straffreiheit erhofft habe. Das Gericht habe für den vierten und letzten Prozesstag vom Rechnungshof die Vermögenswerte der Ex-Ministerin angefordert. Sie besitze mehrere Wohnungen am Mondsee und in Wien sowie ein Haus im Wiener Speckgürtel und eine Million an Bargeld.
Ein weiterer Anklagepunkt gegen die ehemalige Familienministerin ist noch offen. Hier geht es um die ÖVP-Umfrageaffäre betreffend den damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, der nach der Affäre zurücktrat: Kurz und seine Gehilfen - darunter Karmasin - sollen die Umfragen österreichischen Medien zugespielt haben. Die Kosten dafür sollen durch Scheinrechnungen dem Finanzministerium in Rechnung gestellt worden sein.
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