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- Dossier: Datenschutz 2017
Datenschutz 2017

von Prof. Horst Müller-Peters, Herausgeber marktforschung.de
Datenschutz und Datensicherheit spielen in der Marktforschung von jeher eine wichtige Rolle. Befragte gewähren gegen ein Anonymitätsversprechen tiefe und bisweilen intime Einblicke in ihr Leben. Zugleich vertrauen Auftraggeber den Instituten Adressdaten und damit verknüpfte Kundeninformationen an. Ein Datenleck kann so leicht zum Reputations-GAU eines jeden Dienstleisters oder gar der ganzen Branche werden, die Bankenwelt lässt grüßen.
Editorial lesen
Beitrag von Timo von Focht, Country Manager DACH, Commanders Act
Für alle diejenigen, die das Thema bisher verdrängt haben: Mit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 müssen Organisationen zukünftig jede Maßnahme zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Konformität mit der DSGVO prüfen. Laut einer aktuellen Studie von IDC* haben 44 Prozent der deutschen Unternehmen noch keine technologischen oder organisatorischen Maßnahmen ergriffen, mit denen Sie die Datenschutzvorgaben erfüllen können. Das bedeutet, fast der Hälfte der Organisationen in diesem Land drohen Bußgelder.
Die Ereignisse hinsichtlich des Datenskandals um die britische Firma Cambridge Analytica haben sich in den letzten Tagen regelrecht überschlagen. Die jüngsten Enthüllungen haben nun die bisher größte Krise des Online-Netzwerks eingeleitet. Mark Zuckerberg entschuldigt sich nach langem Schweigen. Beitrag lesen
Die Uhr tickt: Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gelten. marktforschung.de sprach vor diesem Hintergrund mit Rechtsanwältin und Datenschutzspezialistin Andrea Schweizer über Auswirkungen und Konsequenzen des neuen Gesetzes für die Marktforschungsbranche.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Aus diesem Anlass hat marktforschung.de ein Jahr im Voraus Verantwortliche für Datenschutz in Markt- und Sozialforschungsinstituten und bei Dienstleistern der Branche befragt, welche Auswirkungen sie aufgrund der angepassten Regulierung erwarten.
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Sicht des Verbandes
Deutsche Datenschutzbehörden drohen an, das kommende deutsche Datenschutzrecht nicht anzuwenden. Es verstoße gegen Europarecht. Wenn die Aufsicht Wirtschaft und Verwaltung nicht in die Gefahr eines Rechtsbruchs bringen will, muss sie sehr sicher sein, dass sie im Recht ist.
Vor Kurzem hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen soll. Der Bitkom warnt diesbezüglich davor, die mögliche europaweite Harmonisierung der Datenschutzgesetzgebung zu konterkarieren.
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Im Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union endgültig in Kraft treten und die Regularien für alle in der EU tätigen Unternehmen vereinheitlichen. Trotz hoher Sanktionsrisiken ist ein Großteil der Firmen allerdings noch unvorbereitet.
Von Hartmut Scheffler, Vorstandsvorsitzender ADM
Im März 2016 erhielten wir eine erste Einschätzung des ADM:
Der ADM geht davon aus, dass der EU-Ministerrat und das EU-Parlament der Europäischen Datenschutzgrundverordnung im April 2016 zustimmen werden. Auf Basis der dann verabschiedeten Verordnung inklusive der in wenigen Wochen vorliegenden konsolidierten deutschen Übersetzung wird der ADM zusammen mit den befreundeten Verbänden und mit bewährter juristischer Beratung analysieren und festlegen, wo und ob aus unserer Sicht Kommentierungen und vor allem Aktivitäten notwendig und sinnvoll sind.
Wie streng muss der Datenschutz eigentlich sein?
Von Philipp Kemser und Florian Tress, Norstat
Das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hält jede Menge Zündstoff bereit. Während die Bevölkerung den Verlust von Bürgerrechten, sozialstaatlichen Standards und Regelungen zum Verbraucherschutz befürchtet, pochen Wirtschaftsvertreter auf den stärkeren Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und Amerika. Dazu gehört in einer globalen Wirtschaft natürlich auch der freie grenzüberschreitende Fluss von Daten. Deshalb war es nicht besonders verwunderlich, dass für das gekippte Safe-Harbour-Abkommen innerhalb kürzester Zeit ein Nachfolger verkündet wurde. Der sogenannte "Privacy Shield" gilt vielen jedoch nur als ein zahnloser Workaround, um die ohnehin schon komplizierten TTIP-Verhandlungen ohne Verzögerung fortführen zu können.
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