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Datenschutz in der Marktforschung

Von Horst Müller-Peters, marktforschung.de
Datenschutz und Datensicherheit spielen in der Marktforschung von jeher eine wichtige Rolle. Befragte gewähren gegen ein Anonymitätsversprechen tiefe und bisweilen intime Einblicke in ihr Leben. Zugleich vertrauen Auftraggeber den Instituten Adressdaten und damit verknüpfte Kundeninformationen an. Ein Datenleck kann so leicht zum Reputations-GAU eines jeden Dienstleisters oder gar der ganzen Branche werden, die Bankenwelt lässt grüßen.
Während der Datenschutz sich in der der Vergangenheit aber dennoch mit einer zwar wichtigen, aber wenig wahrnehmbaren Rolle zufrieden gab, als lästiger aber notwendiger Hygienefaktor, hat er sich in jüngster Zeit vehement in den Vordergrund gedrängt. Beflügelt von großen und kleinen Skandalen – von NSA über AOL bis Lidl und Sony – und die sich dank Vernetzung und künstlicher Intelligenz exponentiell entwickelnden Möglichkeiten haben dem Datenschutz einen prominenten Platz in der öffentlichen Diskussion verschafft.
Hinzu kommt eine uneinheitliche, unklare und sich wandelnde Rechtslage: Die Grenze, ab der Daten personenbezogen sind, ist unscharf, pseudonymisiert heißt noch lange nicht de-personalisiert. Akteure in gleichen Märkten unterliegen ganz unterschiedlichen Gesetzen, abhängig vom Sitz des Dienstleisters. Auch innerhalb Deutschlands ist die Durchsetzung von Datenschutz Ländersache und wird unterschiedlich streng gehandhabt. Der von vielen Instituten bewusst oder unbewusst praktizierte und bisher auf Basis von Safe Harbour als gesichert angesehene Datenaustausch mit den USA wurde jüngst vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Ob die eiligst auf den Weg gebrachte Nachfolgeregelung Privacy Shield vor Gericht Bestand hat, steht in den Sternen. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung soll zwar eine Vereinheitlichung bringen, greift aber erst 2018 und ist in ihrer Auslegung auf die Marktforschung hin unklar. Zugleich überschlagen sich die Auftraggeber mit eigenen Unternehmens-Richtlinien, die bei den Auftragnehmern nicht nur Aufwand verursachen, sondern in ihrer Gesamtheit oft kaum erfüllbar erscheinen. Und im Hintergrund schwelt ein politischer Streit, ob ein strenger Datenschutz eigentlich als unabdingbares Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft zu sehen ist, oder vielmehr als gefährlicher Standortnachteil durch die unnötige "Verknappung" des derzeit wohl wichtigsten Rohstoffs "Daten".
In unserem Schwerpunktthema zum Datenschutz wollen wir einen Überblick geben und zugleich einen Blick hinter die Kulissen werfen: Wie ist die derzeitige und zukünftige rechtliche Lage? Wie gehen Institute und Auftraggeber damit um? Welche Besonderheiten ergeben sich für internationale Institute und Projekte, für Subauftragnehmer und für Onlinepanel? Wie können die Verbände ihre Mitglieder unterstützen, und wie reagieren eigentlich die Befragten oder vermessenen Konsumenten auf das Thema?
Auch wenn es in diesem Fall schwer ist: Wir hoffen, damit etwas mehr Klarheit als zusätzliche Verwirrung zu stiften, und Ihnen zugleich den ein oder anderen ganz praktischen Ratschlag mit auf den Weg zu geben. Damit Datenschutz die Forschung nicht bremst, sondern nur begleitet und ihre öffentliche Akzeptanz sichert.
Ihr
Horst Müller-Peters
(Herausgeber)
PS: Und sollten Sie, liebe Leser, auch denken, "wie gut dass es den Datenschutz gibt", und "meine Privatsphäre ist mir wichtig", dann schauen Sie doch bitte einmal auf Ihrem Handy nach. Sind Ortungsfunktion, die Health-App und die Spracherkennung ausgeschaltet? Und ist das Fahrassistenzsystem im neuen Auto deaktiviert? Falls nicht, gehören Sie vielleicht zu der großen Mehrheit der Deutschen, die Datenschutz zwar als ungemein wichtig erachten, sich im eigenen Alltag aber kaum darum scheren. Holen Sie Ihren persönlichen Datenschutz am besten direkt nach – und schalten die Funktionen auch nicht wieder ein, nur weil sie gerade praktisch sind. Zumindest nicht vor 2018, siehe oben!
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